News-Veröffentlichung "Rechtsbruch"
„Das ist eine Darstellung, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt und die geeignet dazu ist, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen“, sagte der Jurist. In der neuen Ausgabe von „News“ sind angebliche Aussagen der jungen Frau gedruckt, denen der Tag ihrer Entführung und das Zusammenleben mit dem Entführer Wolfgang Priklopil geschildert wird.
„Es geht niemanden etwas an, auf welche Art und Weise Natascha Kampusch überlebt hat“, meinte Pilz. Vor allem weil die junge Frau Medien in den vergangenen Tagen zu mehr Zurückhaltung aufgerufen habe. Nach Paragraf Sieben des Mediengesetzes würde ihr durch diese Bloßstellung Anspruch auf Entschädigung zustehen. Diese sei jedoch mit 20.000 Euro nach oben hin gedeckelt, so der Jurist. Die verantwortlichen Redakteure wussten darüber vermutlich bescheid und könnten „eine Rechnung angestellt“ haben, meinte er.
Auch eine zweite Möglichkeit, juristisch gegen die Veröffentlichung vorzugehen, gebe es: Natascha Kampusch könnte „heute, morgen oder übermorgen Anträge bei Gericht stellen, dass News so etwas zu unterlassen hat“, erklärte der Medienrechtler. So könne sie eine einstweilige Verfügung nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch erwirken. Binnen 24 Stunden seien solche Verfügungen bereits erlassen worden, sagte Pilz.