Prozess gegen Wiener Polizeibeamte
Ein 34-jähriger Mann hatte nach einer von ihnen durchgeführten Amtshandlung mit einer eingerissenen Lunge im Spital behandelt werden müssen. Heute, Freitag, wurde im Grauen Haus der Prozess gegen die Beamten wiederholt. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte ihren Rechtsmitteln stattgegeben und die Urteile wegen Feststellungsmängeln aufgehoben.
Es wurde der Auftrag erteilt, noch Verschiedenes zu klären, erläuterte Richterin Brigitte Zeilinger zu Beginn der Verhandlung. Unter anderem sei der Ausbildungsstand der Uniformierten zum Zeitpunkt des inkriminierten Geschehens zu prüfen. Auch die Frage, ob die Verletzung nicht auch fahrlässig zu Stande gekommen sein könnte, wollte das OLG näher erörtert wissen.
Der Fall weist Parallelen zum Schicksal des im Wiener Stadtpark ums Leben gekommenen Cheibani Wague auf, hatte sich aber schon zwei Monate vorher in der Innenstadt abgespielt. Der 34-Jährige war am frühen Morgen des 18. Mai 2003 in eine Amtshandlung geraten, nachdem seine Lebensgefährtin mit ihrem Auto gegen eine Einbahn gefahren war.
Weil er nicht zu stänkern aufhörte und sich nicht ausweisen wollte, wurde der Mann von einschreitenden Polizisten zu Boden gerungen, gefesselt und rund 30 Minuten in Bauchlage fixiert. Dabei machten er und seine Freundin darauf aufmerksam, dass er Asthmatiker sei und keine Luft bekomme.
Zumindest einer der Uniformierten nahm das nicht ernst, wie er nun unumwunden zugab: Das hört man immer wieder bei Festnahmen! Es war nicht ernst zu nehmen, weil er so geschimpft hat, so versucht hat, mit den Füßen nach uns zu treten.
Gefesselt, am Bauch, da kriegt ja schon einer ohne Asthma keine Luft, warf die Richterin ein. Schauen Sie, ich hab schon einige Festnahmen durchgeführt. Es gibt immer wieder Leute, die sich so aufführen. Es ist aber nie etwas passiert, erwiderte der Beamte, der mittlerweile vom Revier- zum Gruppeninspektor aufgestiegen ist.
Er räumte ein, mit seinem Körper den Mann berührt zu haben:
Nachdem mein Knie am Boden war, hätte ich das Gleichgewicht verloren, wenn ich nicht nach vor gegangen wäre. Er betonte jedoch, den 34-Jährigen nicht zu Boden gedrückt zu haben.
Der am Boden festgehaltene Mann dürfte in Panik geraten sein: Er wollte sich mit aller Gewalt aus der für ihn bedrohlichen Situation befreien, wobei der rechte Lungenflügel riss. 1,4 Liter Blut drangen ihm in die rechte Brusthöhle.
Die Beamten bekamen davon nichts mit. Die Verletzung wurde erst nach seiner Verbringung ins Wachzimmer festgestellt.