Der 51-jährige Sänger und Entertainer bezeichnete das Vorgehen der Justiz als unglaublichen Skandal.
Fendrich betonte, er habe niemals Kokain weitergegeben. Die diesbezüglich belastenden Angaben eines stadtbekannten Promi-Schneiders, mit dem er keineswegs freundschaftlich verbunden gewesen sei, wären unglaubwürdig.
Wenn der Staatsanwalt nach mehreren widersprüchlichen Einvernahmen nicht die Lügen und den Racheakt meines ehemaligen Schneiders erkennt, dann tut er mir wirklich Leid, hielt der Austropop-Veteran fest. Es sei völlig absurd zu glauben, dass ich als Werbeträger für Kleidung auch noch bezahlen musste, in welcher Form auch immer.
Der Sänger wiederholte die Vorwürfe seines Anwalts Manfred Ainedter, die Staatsanwaltschaft umgehe mit der Anklageerhebung sein Entschlagungsrecht, um seine Aussagen vor der Polizei heranziehen zu können, wo Fendrich seine Bezugsquellen und weitere prominente Abnehmer der beiden mutmaßlichen Dealer genannt hatte. Im gerichtlichen Vorverfahren hatte Fendrich von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch gemacht und dazu keine Angaben mehr gemacht.
Der Einzige, dem ich mit meinem Konsum geschadet habe, bin ich selbst. Ich bin die letzten Monate durch eine sehr harte psychische Entziehung gegangen, wo ich versucht habe, mit meinem Körper und Geist wieder ins Reine zu kommen, hielt der Barde in seiner Mitteilung abschließend fest.
In der nicht rechtskräftigen Anklage wird der Austropopper beschuldigt, 15 Jahre hindurch Kokain für den Eigenkonsum bezogen und außerdem seit dem Jahr 2002 20 bis 30 Mal gemeinsam mit dem Promi-Schneider konsumiert zu haben, was die Anklagebehörde als Weitergabe qualifiziert, da Fendrich in den meisten Fällen das Suchtgift aufgestellt habe. Der 51-Jährige hat jetzt 14 Tage Zeit, gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben. Verhindern lässt sich der Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr, da die Anklageschrift schon gravierende Fehler aufweisen müsste, um nicht zugelassen zu werden.
Sollte der Verteidiger darauf verzichten, die Anklage zu bekämpfen, ist mit einer Verhandlung vermutlich noch im Herbst zu rechnen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen Fendrich nach Paragraf 27 Suchtmittelgesetz (SMG) bis zu sechs Monate Haft.