Damit können wahlwerbende Parteien ab sofort beim Verfassungsgerichtsgerichtshof Anträge auf Anfechtung der Wahl einbringen. Sie haben vier Wochen Zeit dazu. Bisher gibt es allerdings keine konkreten Ankündigungen – trotzdem ist der VfGH auf alles vorbereitet und räumt einem entsprechenden Verfahren allerhöchste Priorität.
Der EU-Parlamentarier Hans-Peter Martin hat erklärt, dass er seinen Anwalt prüfen lässt. Am Freitag war er für die APA nicht erreichbar.
Gleichzeitig mit dem Endergebnis wurde auf der Amtstafel auch die Liste der Bewerber angeschlagen, die ein Bundesmandat bekommen. BZÖ und ÖVP nahmen in der Verlautbarung aber Klarstellungen vor: Das BZÖ verlangte die Anmerkung, dass die in der Woche vor der Wahl aus der Partei ausgetretene Justizministerin Karin Gastinger auf das ihr zustehende Mandat verzichten wird. Und die ÖVP machte darauf aufmerksam, dass Klubobmann Wilhelm Molterer zu Gunsten von Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg auf das Bundesmandat verzichtet. Molterer kann aber sowohl über ein oberösterreichisches Landes- als auch ein Direktmandat in den Nationalrat einziehen.
Auch bei den anderen Parteien steht noch nicht definitiv fest, wer welche Mandat annimmt. Denn auch diesbezüglich beginnt erst mit der Verlautbarung eine Frist zu laufen: Binnen 48 Stunden müssen nun Kandidaten, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- oder Wahlkreis-Ebene gewählt wurden, bekannt geben, welches Mandat sie annehmen werden. Und zumindest für die künftigen Regierungsparteien ist auch diese Abgeordneten-Liste dann noch nicht die endgültige – wird doch der eine oder andere Mandatar in die Regierung wechseln.
Am Endergebnis der Wahl hat sich übrigens nichts mehr geändert. Das am 9. Oktober bekannt gegebene vorläufige Endergebnis inkl. Wahlkarten und das endgültige Gesamtergebnis unterscheiden sich nur geringfügig hinsichtlich der Zahl der Wahlberechtigten und der abgegebenen Stimmen.