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Nena muss 240.000 Euro zahlen

Archiv Apa/Epa
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Juristische Niederlage für Pop-Sängerin Nena: Die 46-jährige Hamburgerin muss ihrem früheren Manager Alex Grob gut 240.000 Euro an ausstehenden Vergütungen zahlen. 

Das hat das Hamburger Landgericht mit einem Teilurteil am Freitag entschieden (Az. 308 O 826/05).

Nena (“99 Luftballons”) hatte sich im Sommer vergangenen Jahres von Grob getrennt. Der Schweizer, der die Sängerin seit Mitte der 90er Jahre betreut hatte, hält die Kündigung des ursprünglich bis 2008 laufenden Vertrages für unzulässig und hat Zahlungsverpflichtungen der Künstlerin eingeklagt. Noch nicht entschieden hat das Gericht über die Wirksamkeit der Kündigung. Gegen das Teilurteil kann Nena Berufung einlegen.

Entgegen der Ansicht der Sängerin hält das Hamburger Gericht den Managementvertrag vom August 2003 für wirksam. Das Grob jetzt zugesprochene Honorar sei vor den drei außerordentlichen Kündigungen des Vertrages durch Nena angefallen, hieß es. Nach Ansicht der Richter stehen Grob auch nach Beendigung des Vertrags bestimmte Vergütungen zu.

Ob die Kündigungen durch Nena wirksam sind, wollen die Richter aber erst nach einer weiteren Beweisaufnahme entscheiden. Ein Termin dafür ist noch nicht festgesetzt. Nena hatte den Angaben zufolge argumentiert, das Verhalten ihres Managers habe eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar gemacht. Grob weist die Vorwürfe zurück und hält den Vertrag für weiterhin gültig. Der Musikmanager hat über die Firma Gabale Entertainment (Zug/Schweiz), deren Anteilseigner er ist, gegen die Sängerin geklagt.

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