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Betriebsgenehmigung für AKW Temelin

Beim österreichisch-tschechischen Expertentreffen wurde der österreichischen Seite mitgeteilt, dass es am 3.11.2006 zur rechtsgültigen Kollaudierung beider Blöcke des AKW Temelin gekommen sei.

In einer ersten Reaktion hat Österreich gegenüber dem tschechischen Außenministerium „scharfen Protest eingelegt“, teilte das Umweltministerium am Dienstag mit.

Umweltminister Josef Pröll (V) betonte, dass die Vereinbarungen mit Prag klar seien: „Kollaudierung erst nach Klärung aller offenen Sicherheitsfragen. Sollte die heutige mündliche Mitteilung den Tatsachen entsprechen, wäre diese Vorgehensweise eine Missachtung bestehender Vereinbarungen. Wir erwarten hierzu eine umgehende schriftliche Stellungnahme.“ Ferner erwarte Österreich von Prag „ein klares Bekenntnis zum Sicherheitsdialog“ sowie die Bereitschaft zur umgehenden Klärung aller noch offenen Fragen, betonte der Minister.

In einem Brief an den amtierenden tschechischen Außenminister Alexandr Vondra stellt Pröll fest: “Österreich hat seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Vergangenheit wiederholt ganz konkret unter Beweis gestellt und ich erwarte dies in gleicher Weise von Seiten aller befassten tschechischen Behörden. Ich halte (…) nochmals fest, dass die aktuellen Vorgänge nicht dazu angetan sind, die bilateralen Herausforderungen im Kontext des AKW Temelin spannungsfrei zu bewältigen.“

Der oberösterreichische Umweltlandesrat Rudi Anschober (G) hat auf die Mitteilung über die rechtsgültige Betriebsgenehmigung am Dienstag in einer Presseaussendung scharf reagiert. Wenn die Kollaudierung für Temelin tatsächlich erteilt worden sei, würde das „den endgültigen Bruch“ des Melker Übereinkommens bedeuten. Die Atomgegner in Oberösterreich sprachen von „Feuer am Dach“.

Das Melker Abkommen habe „klar und eindeutig völkerrechtsverbindlich“ festgehalten hat, dass bis zur Kollaudierung die erforderlichen Sicherheitsnachrüstungen erfolgen müssen. Das sei aber nachweislich nicht erfolgt. In Oberösterreich habe man sich darauf geeinigt, dass dann von der Bundesregierung eine Völkerrechtsklage zur Durchsetzung des Melker Übereinkommens eingefordert werden müsse. „Und genau das werde ich gleich morgen früh von Bundesminister Pröll sofort einfordern“, kündigte Anschober an.

Die Plattform der Atomgegner „atomstopp_oberoesterreich“ stellte ebenfalls in einer Presseaussendung fest, Tschechien zwinge Österreich zur Völkerrechtsklage. Tschechien breche mit der Kollaudierung den völkerrechtlichen Vertrag und das nicht nur zwischen Nachbarn, sondern zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten. Anders als mit einer Völkerrechtsklage gegen Tschechien scheine die vereinbarte Nachrüstung von Temelin nicht zu erreichen zu sein.

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