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D: Bleiberecht für Flüchtlinge

Nach langem Ringen haben sich die deutschen Innenminister auf eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Flüchtlinge geeinigt.

Die Innenministerkonferenz (IMK) beschloss am Freitag in Nürnberg einstimmig einen Kompromiss, demzufolge das Aufenthaltsrecht an den Nachweis einer Arbeit gekoppelt wird. Wer ab sofort und bis spätestens zum 30. September 2007 einen Arbeitsvertrag vorzeigen kann, bekommt das Bleiberecht.

Die Regelung gilt für seit mindestens acht Jahren in Deutschland lebende Flüchtlinge. Sehr gut integrierte Flüchtlinge können auch schon nach sechs Jahren ein Bleiberecht bekommen. „Es hat sich gelohnt, ein Jahr für diese Lösung zu arbeiten“, sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU).

Die IMK verständigte sich darauf, das Bleiberecht in zwei Stufen zu regeln. Zusätzlich zu den in Nürnberg beschlossenen Regelungen soll in Berlin von der großen Koalition ein Bundesgesetz erarbeitet werden. Dafür hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) bereits Eckpunkte verabschiedet. Im Unterschied zu den IMK-Beschlüssen sehen sie aber auch die Möglichkeit vor, langjährig geduldeten Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren, die keinen Arbeitsvertrag haben.

Die Innenminister der SPD-geführten Länder hatten zu Beginn der IMK betont, nicht hinter dem Berliner Kompromiss zurückbleiben zu wollen. Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) sagte nach der Einigung, er sei dennoch zufrieden. „Es handelt sich um eine sehr, sehr vernünftige Lösung. Wir haben uns ganz gut behauptet“, sagte Stegner der Nachrichtenagentur AFP. Er sei zufrieden, weil das in Berlin vereinbarte dennoch weiter gelte. „Alle Menschen, die wir im Blick haben, haben eine Perspektive.“

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der Schäuble wegen des Koalitionskompromisses massiv kritisiert hatte, zeigte sich ebenfalls zufrieden. „Das ist exakt die Lösung, die wir gewollt haben als Unionsländer“, sagte Schünemann. Er sei „sehr froh“, dass das Aufenthaltsrecht an Arbeit gekoppelt worden sei. Damit sei Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindert worden. Wie viele der abgelehnten Asylbewerber von der Regelung tatsächlich betroffen sind, steht nicht fest. „Es ist nicht so entscheidend, ob es nun 40.000, 50.000 oder 60.000 sind“, sagte Bouffier.

Der IMK-Beschluss beinhaltet auch Ausschlusskriterien. Als Straftäter verurteilte Flüchtlinge haben demnach ebenso wenig einen Anspruch auf ein Bleiberecht wie diejenigen, die im Asylverfahren betrogen haben. Es gibt aber auch Ausnahmen für den Arbeitsnachweis. So müssen laut Bouffier über 65-jährige Antragssteller keine Arbeit mehr nachweisen.

Nach den Worten von Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) einigten sich die Innenminister nun doch darauf, Flüchtlingen aus dem Irak das Bleiberecht zu gewähren. Gegen deren von einigen Ländern geforderten Ausschluss hatten Menschenrechtsgruppen wie Pro Asyl protestiert. „Wir haben eine sehr harmonische Lösung gefunden“, sagte Wolf der AFP. Die von der Lösung Betroffenen haben nun erstmals den Anspruch auf einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, wie Wolf betonte.

Die Aufenthaltserlaubnis wird demnach für maximal zwei Jahre ausgesprochen, „danach muss wieder entschieden werden“. Für die Flüchtlinge eröffne sich nun aber auch die Perspektive, auf Dauer in Deutschland eingebürgert zu werden. „Das ist die Zielrichtung“, sagte Wolf. Für das Bleiberecht verlangen die Behörden neben dem Arbeitsnachweis auch Sprachkenntnisse. Ausländer, die zudem erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen haben, können schon nach sieben Jahren den Anspruch bekommen. Falls sie zudem sehr gute Sprachkenntnisse nachweisen können, auch nach sechs Jahren.

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