Wie das Landgericht Kempten am Montag mitteilte, muss der 28-jährige Stephan L. wegen Mordes in zwölf Fällen und Totschlags in 15 Fällen sowie einem Fall von Tötung auf Verlangen ins Gefängnis.
Richter Harry Rechner betonte die besondere Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren auch bei guter Führung ausgeschlossen. Zudem belegte das Gericht den 28-Jährigen mit einem lebenslangen Berufsverbot.
Der Angeklagte, der das Urteil ruhig zur Kenntnis nahm, hatte zu Prozessbeginn im Februar gestanden, die Patienten im Sonthofener Krankenhaus mit Betäubungs- und Narkosemitteln umgebracht zu haben. Allerdings hatte er abgestritten, aus Heimtücke und niederen Beweggründen gehandelt zu haben, was entscheidend für eine Verurteilung wegen Mordes ist.
Mit seinem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des ehemaligen Krankenpflegers war dagegen von insgesamt 15 Fällen von Patiententötung ausgegangen und hatte eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe gefordert.
Die Giftattacken ereigneten sich ab Jänner 2003, zwei Menschen überlebten die Angriffe. Die Polizei nahm den Pfleger im Sommer 2004 fest, nachdem die Klinik die Behörden über Arzneimitteldiebstähle informiert hatte.
Der ehemalige Pfleger hat laut Anklage von Anfang 2003 bis Mitte 2004 im Krankenhaus von Sonthofen insgesamt 28 Patienten zu Tode gespritzt. Es handelt sich um die spektakulärste Serie von Patiententötungen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der Fall hatte das Landgericht Kempten seit mehr als neun Monaten beschäftigt.
Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte als Konsequenz aus dem Fall einheitliche amtsärztliche Leichenschauen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern: Gerade dort, wo Sterben zum Alltag gehört, darf es Tätern nicht leicht gemacht werden.