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Schwerpunkt "Kinder" in der Wohnbauförderung

Das von Landeshauptmann Herbert Sausgruber initiierte Projekt "Kinder in die Mitte" spielt auch in den Wohnbauförderungsrichtlinien des Landes eine wichtige Rolle. "Mit den vor kurzem vorgestellten Förderungsrichtlinien 2007 setzen wir zusätzliche Impulse, damit die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bzw. von Familien mit Kindern im Wohnbau bestmöglich zum Tragen kommen", so Landesrat Manfred Rein.

Insbesondere bei der Wohnquartierbetrachtung, die bei gemeinnützigen Anlagen mit mindestens 25 Wohnungen durchgeführt wird, ist kinder- bzw. generationengerechtes Bauen ein wesentlicher Schwerpunkt. LR Rein: “Es geht hier um einen Ausgleich zwischen den Bereichen Grünraum und Naherholung, Gewerbe, Verkehr und Wohnen. Dadurch gewinnt die Wohnanlage einen Mehrwert in Sachen Lebensqualität. Die Anregungen aus dem Bürgergutachten ‘Kinder in die Mitte’ werden dabei speziell berücksichtigt.”

Bei Mehrparteienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen gibt es Zuschüsse für Kinderspiel- und Jugendräume sowie für Kinderspielplätze. “Damit sollen Kreativräume und Kommunikationsstätten geschaffen werden, wo das Abenteuer Leben im Mittelpunkt steht. Deshalb sind die Erkenntnisse aus dem Projekt ‘Kinder in die Mitte’ bei der Beurteilung der Förderbarkeit von besonderer Bedeutung”, betont Rein.

Damit Kinderreichtum sich nicht nachteilig auf das Landgeld auswirkt, werden Lehrlingsbezüge bzw. Einkommen von Kindern für die Berechnung des Haushaltseinkommens nur zur Hälfte berücksichtigt. Um das erste Kind nicht zur Einkommensfalle zu machen, werden bei Zwei- und Drei-Personen-Haushalten die gleichen Obergrenzen angenommen.

Haushalte, in denen mindestens drei unterhaltspflichtige Kinder oder ein Kind mit Behinderung leben, profitieren von der so genannten “Kinderklausel”: Durch eine Verringerung des zumutbaren Wohnungsaufwandes können sie eine erhöhte Wohnbeihilfe erhalten. Alleinerziehende mit kleinen bzw. mehreren Kindern brauchen in der Wohnbeihilfe keinen Beschäftigungsnachweis, damit kommt es auch zu keiner Hochrechnung von Teilzeitbezügen.

Auch im ökologischen Wohnbau gibt es kinderspezifische Bestimmungen: Fahrradstellplätze, die meistens auch mit Kinderwagenplätzen gekoppelt sind, werden mit sechs Punkten im Öko-Katalog belohnt.

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OTS0022 2007-02-05/08:50

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