Swissair: Verschleierung vorgeworfen
Der damalige Verwaltungsrat habe damit auch stille Reserven vernichtet. Das wurde am Donnerstag im Swissair-Prozess in Bülach bei Zürich bekannt.
Der SAirGroup-Verwaltungsrat hatte am 24.©März 2001 beschlossen, Beteiligungen im Wert von 1,85 Mrd. Franken (1,14 Mrd. Euro) von der SAirGroup an die Tochter SAirLines zu übertragen und dieser Schulden über 727 Mio. Franken zu erlassen. In der SAirLines waren die Fluggesellschaften – auch die maroden Auslandsbeteiligungen – zusammengefasst.
Die Sprache sei klar gewesen, meinte Staatsanwalt Hanspeter Hirt in seinem Plädoyer: Der Jahresabschluss der börsenkotierten SAirGroup sollte nicht mit dem Brandmal einer Bilanzsanierung befleckt werden. Der Verwaltungsrat hat es damit zudem vermieden, eine echte Sanierung angehen zu müssen.
Mit der Übertragung der werthaltigen Beteiligungen an die marode Flugtochter seien auch die Gläubiger der Muttergesellschaft geschädigt worden, sagte Hirt. Solange in der Schweiz kein Konzernrecht existiere, müssten die einzelnen Gläubigerinteressen eben auch getrennt betrachtet werden, sagte Hirt.
Die ehemaligen Konzernchefs Mario Corti und Philippe Bruggisser hatten diese Betrachtungsweise in der Befragung als monumentalen Denkfehler (Corti) und Mumpitz (Bruggisser) kritisiert. Die Übertragung der Gesellschaft sei, als ob man etwas vom linken Hosensack in den rechten Hosensack stecke: Man sei vorher und nachher der Besitzer, hatte etwa Bruggisser gesagt.