Glückloser Räuber fasst 8 Jahre aus
Als der Täter aus seiner Sporttasche ein Winchester-Gewehr zog und dieses mit den Worten Das ist ein Überfall, legs Geld am Tisch! auf den Kassier richtete, griff der rüstige Pensionist mit einer Hand auf den Lauf, drückte diesen weg und schlug mit der anderen Hand auf den Räuber ein, der nun heute, Donnerstag, im Straflandesgericht zur Verantwortung gezogen wurde.
Acht Jahre für gebürtigen Vorarlberger
Der 41-jährige Angeklagte wurde wegen versuchten schweren Raubes zu acht Jahren Haft verurteilt. Der gebürtige Vorarlberger war seinerzeit in die Bundeshauptstadt gezogen, um sich hier eine Existenz aufzubauen. Der gelernte Maurer brachte es aber nur auf elf Vorstrafen, die längere Aufenthalte im Gefängnis zur Folge hatten.
Im Vorjahr wollte der Mann endgültig ein neues Leben beginnen. Da ihm dazu das Geld fehlte, entschloss er sich zu einem Banküberfall. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einer Winchester, Kaliber 22 Millimeter, im Gepäck begab er sich in die Prager Straße. Dort forderte er zunächst einen Taxilenker auf, an einem bestimmten Häuserblock ein paar Minuten auf ihn zu warten, ehe er in die unweit gelegene Bankfiliale stürmte.
Wie der 41-Jährige nun dem Schwurgericht (Vorsitz: Georg Olschak) darlegte, hätte er sich eine Beute von 20.000 Euro erträumt. Stattdessen kassierte er Schläge des 80-jährigen Mannes, der zufällig neben ihm im Kassenbereich zum Stehen gekommen war und sich von dem Gewehr bedroht fühlte. Es kam zu einer Rangelei, der Pensionist drängte den mit einer Sonnenbrille maskierten Räuber in Richtung Ausgang, bis er von diesem einen Stoß versetzt bekam und über einen Blumentopf stürzte.
Der Täter ließ dennoch von seinem Vorhaben ab und ergriff die Flucht. Er lief zum wartenden Taxi und ließ sich möglichst weit weg bringen.
Allerdings hatte er in der Bank seine Brille verloren. Dank der Schweiß- und Hautzellenanhaftungen konnte mittels eines DNA-Gutachtens der unerkannt geflüchtete Räuber ausgeforscht und einige Zeit danach festgenommen werden, berichtete Staatsanwalt Karl Windisch den Geschworenen.
Der Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab, wovon er sich ein möglichst mildes Urteil erhoffte. Ob er die verhängte Strafe annimmt, steht noch nicht fest. Der 41-Jährige erbat erbat sich ebenso Bedenkzeit wie der Anklagevertreter.