Sie sei von Bekannten abgeholt worden, sagte der Leiter der Justizvollzugsanstalt Aichach, Wolfgang Deuschl. Er machte keine Angaben über ihren neuen Wohnort. Einem Medienbericht zufolge will Mohnhaupt künftig in Karlsruhe leben. Die heute 57-Jährige galt als eine der Anführerinnen der so genannten zweiten Generation der Roten Armee Fraktion (RAF).
Mohnhaupt war unter anderem wegen der Morde am deutschen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer zu fünf Mal lebenslänglich plus 15 Jahren Haft verurteilt worden. Die gerichtlich angeordnete Mindesthaftzeit von 24 Jahren hat das einstige RAF-Mitglied nun verbüßt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte entschieden, dass Mohnhaupt auf Bewährung freigelassen würde und seine Entscheidung damit begründet, die Entlassung könne unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden. Die Bewährungszeit der früheren Terroristin beträgt fünf Jahre.
Mohnhaupt wurde dem Gefängnisleiter zufolge mit dem Auto abgeholt, fuhr aber nicht selbst. Sie habe ihre persönlichen Sachen, etwa Bücher, mitgenommen. Deuschl sagte am Vormittag vor Journalisten, er habe sich bereits am Freitag von Mohnhaupt verabschiedet und ihr alles Gute gewünscht. Man sagt nicht Auf Wiedersehen. Um Mohnhaupt einen Spießrutenlauf vor Kameras zu ersparen, informierte die Justiz die Öffentlichkeit erst nachträglich über die Entlassung.
Mohnhaupts Anwalt hatte gefordert, seine Mandantin in Ruhe zu lassen, damit sie sich ein normales Leben aufbauen könne. Sie sei keine Person der Zeitgeschichte mehr, sondern habe wie jeder andere Haftentlassene ein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Das werde sie notfalls gerichtlich durchsetzen. Die 57-Jährige hat bereits eine eigene Wohnung und eine Arbeitsmöglichkeit. Ihr nahe stehende Personen haben ihr nach Justizangaben eine Stelle in ihren Betrieben zugesagt. Laut einem Bericht des Magazins Focus wird Mohnhaupt in Karlsruhe wohnen.
Die Entscheidung über die vorzeitige Haftentlassung hatte heftige Diskussionen in der deutschen Politik ausgelöst. Vor allem Unionspolitiker warnten davor, auch das ehemalige RAF-Mitglied Christian Klar, das seit 1982 im Gefängnis sitzt, vorzeitig auf freien Fuß zu setzen. Wegen der festgestellten besonderen Schwere der Schuld war für Klar eine Mindeststrafe von 26 Jahren festgelegt worden, die Anfang 2009 abläuft. Der 54-Jährige hat beim deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler einen Antrag auf Begnadigung gestellt.
Das frühere RAF-Mitglied Karl-Heinz Dellwo bezeichnete die Morde der Terrorgruppe in einem am Wochenende veröffentlichten Interview als unmenschlich. Die RAF habe nicht von einer Gegengesellschaft und Gegenmoral reden können, wenn dies Geiselerschießungen und somit die vollständige Verdinglichung von Menschen beinhaltet, sagte Dellwo, der 1975 am Überfall auf die deutsche Botschaft in Stockholm beteiligt war, gegenüber der Zeitung Tagesspiegel am Sonntag.
Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz geht unterdessen nicht davon aus, dass die linksextremistische Szene in Deutschland zu Anschlägen auf Personen zurückkehrt. Im Moment ist das nicht erkennbar, sagte Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm gegenüber der Berliner Zeitung. Es gebe bei Linksextremisten zwar seit einigen Jahren eine Diskussion darüber, ob es nicht an der Zeit wäre, gegen verantwortliche Personen vorzugehen. Das wird aber nach unserer Einschätzung von der Mehrheit derer, die an dieser Diskussion teilnimmt, abgelehnt, sagte Fromm. Grund dafür seien taktische Überlegungen und die Furcht vor staatlicher Verfolgung.