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Georgien verklagt Russland

Die seit Monaten andauernde diplomatische Krise zwischen Georgien und Russland beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte, reichte Georgien am Vortag eine Staatenklage gegen Russland ein. Tiflis wirft Moskau demnach vor, als Reaktion auf die Festnahme von vier russischen Offizieren wegen Spionageverdachts georgische Einwanderer in Russland systematisch zu unterdrücken und zu schikanieren. Die Offiziere waren am 27. September vergangenen Jahres in Tiflis festgenommen worden; am 4. Oktober kamen sie wieder frei.

Seit diesem Vorfall würden georgische Einwanderer in Russland eingeschüchtert und willkürlichen Schikanen ausgesetzt, heißt es in der Klage. Zahlreiche Georgier seien festgenommen worden, „mindestens 2.380“ seien derzeit noch immer unter unzumutbaren Umständen in russischen Gefängnissen inhaftiert. Die „Massenabschiebungen“ von Georgiern verletzten „systematisch und willkürlich“ deren Aufenthaltsrechte in Russland. Zudem werde den Betroffenen kein Widerspruchsrecht eingeräumt, was gegen internationales und russisches Recht verstoße.

Mit dieser „systematischen und offiziellen Praxis“ verletze Russland zahlreiche Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention – unter anderem das Verbot von Misshandlung und Diskriminierung sowie die Grundrechte auf Schutz der Freiheit, der Familie und des Eigentums, hieß es weiter.

Eine Staatenklage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte ist eine außergewöhnliche Maßnahme. Seit seiner Gründung im Jahr 1959 hat das Straßburger Gericht erst über drei Klagen dieser Art entschieden: Eine wurde 1978 von Irland gegen Großbritannien eingereicht, zwei andere von Dänemark (2000) und Zypern (2001) gegen die Türkei.

Die Beziehungen zwischen Russland und der ehemaligen Sowjetrepublik Georgien sind angespannt, seit der pro-westliche Präsident Michail Saakaschwili 2003 in Tiflis an die Macht kam. Mit der Festnahme der russischen Offiziere im September eskalierte der Streit. Russland ist seit Februar 1996 Mitglied des Europarats. Damit unterliegt das Land der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

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