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Neue Finanzkontrolle für Unis

Still und ohne Begutachtung hat die Regierung im Zuge der Budgetbegleitgesetze den Universitäten eine neue Finanzkontrolle aufgebrummt:

Durch eine Änderung im Universitätsgesetz 2002 werden die Unis dem „Beteiligungs- und Finanzcontrolling“ des Finanzministeriums unterworfen. Die Österreichische Rektorenkonferenz (ÖRK) wehrt sich mit massiver Kritik.

Die Rektoren sprachen am Montag von einer “überfallsartigen Vorschrift“, die einen „sinnlosen Anschlag auf die Autonomie der Universitäten“ darstellt. Mit dem Budget waren die Rektoren durchaus zufrieden, ÖRK-Chef Christoph Badelt sprach von einer „richtigen Tendenz“ und einem „Impuls“. Umso größer war dann die „Bestürzung“ der Rektoren, als sie im Budgetbegleitgesetz die neue Regelung entdeckten.

Die ÖRK wehrt sich „entschieden“ gegen diese Vorschrift, „die mit den umfangreichen bestehenden Berichtspflichten nicht abgestimmt ist und nur zu einer Vermehrung der Bürokratie führen wird“. Zudem sei es „nicht adäquat, Universitäten mit den selben Kennzahlen zu kontrollieren wie Unternehmen“, erklärte Badelt im Gespräch mit der APA.

„Wir wehren uns nicht gegen Kontrolle“, sagte der Rektorenchef. Dafür sei aber der Universitätsrat zuständig, eine Art Aufsichtsrat der Hochschulen, dem die Unis einen Rechnungsabschluss vorlegen müssen. Zudem seien die Unis regelmäßig dem Wissenschaftsministerium Rechenschaft schuldig. Und die Gebarung der Universitäten unterliegt der Prüfung durch den Rechnungshof.

„Die Vorgangsweise des Finanzministeriums stellt einen sinnlosen Anschlag auf die Autonomie der Universitäten dar und bewirkt überdies, dass nunmehr die Universitäten neben dem fachzuständigen Wissenschaftsressort noch eine zweite ’Überbehörde’ bekommen“.

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