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Jugendschutz: Kontrolle auch in den Gewerbebetrieben

Jugendschutz ist für Landesrat Erich Schwärzler nicht nur ein Thema für die Jugendlichen, sondern es gibt dabei auch eine verstärkte Verantwortung der Gewerbebetriebe, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu achten. "Ich danke jenen Gastronomen und Betreibern von Diskotheken, Handels- und Gewerbebetrieben, die den Jugendschutz Ernst nehmen und sich beispielsweise an das Abgabeverbot von Alkohol an unter 16-jährige halten", so der Sicherheitslandesrat. Schwärzler kündigt gleichzeitig verstärkte Kontrollen an.

Um die Strategie des Hinschauens zu forcieren, sind laut Landesrat Schwärzler neue Maßstäbe in der Kontrolle notwendig: “Ich habe daher die Bezirkshauptmannschaften und die Sicherheitsexekutive gebeten, zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den nächsten Wochen verstärkt Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Handels- und Gewerbebetrieben zu legen. Strenge Kontrollen und höhere Strafen für Gastronomen und Betreiber von Diskotheken, Handels- und Gewerbebetrieben – welche insbesondere Alkohol an unter 16-jährige abgeben und damit ein Geschäft machen – sind im Interesse der Gesundheit der Jugendlichen ein Gebot der Stunde. Denn Übertretungen der Jugendschutzbestimmungen sind kein Kavaliersdelikt”, betont Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler.

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OTS0274 2007-04-12/16:04

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