Jugendschutz: Kontrolle auch in den Gewerbebetrieben
Um die Strategie des Hinschauens zu forcieren, sind laut Landesrat Schwärzler neue Maßstäbe in der Kontrolle notwendig: “Ich habe daher die Bezirkshauptmannschaften und die Sicherheitsexekutive gebeten, zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen in den nächsten Wochen verstärkt Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in Handels- und Gewerbebetrieben zu legen. Strenge Kontrollen und höhere Strafen für Gastronomen und Betreiber von Diskotheken, Handels- und Gewerbebetrieben – welche insbesondere Alkohol an unter 16-jährige abgeben und damit ein Geschäft machen – sind im Interesse der Gesundheit der Jugendlichen ein Gebot der Stunde. Denn Übertretungen der Jugendschutzbestimmungen sind kein Kavaliersdelikt”, betont Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler.
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OTS0274 2007-04-12/16:04