Eltern sehen ihre Kinder für parteipolitische Zwecke missbraucht und haben deshalb eine Rechtsanwältin eingeschaltet, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Freitag. Die Grünen kündigten eine parlamentarische Anfrage an.
Kdolsky hatte Ende März in der Schule gemeinsam mit der Aids-Hilfe Wien vor Geschlechtskrankheiten gewarnt und Kondome verteilt. Mit dabei waren zahlreiche Medienvertreter – die Fotos von Kdolsky und Schülern mit Verhüterlis waren am Tag darauf in praktisch allen Zeitungen zu sehen. Eltern ärgern sich nun darüber, dass sie ohne Rücksprache oder Zustimmung für eine äußerst fragwürdige politische Werbung missbraucht wurden, hieß es im Morgenjournal. Sie wollen, dass die Fotos aus den Archiven verschwinden und nicht mehr verwendet werden dürfen.
Im Gesundheitsministerium betont man, dass es sich bei der Aktion sicher um keine parteipolitische Veranstaltung gehandelt hat. Auf Grund der konstanten Anzahl an jährlichen HIV-Neuinfektionen und dem Ansteigen sexuell übertragbarer Krankheiten wie Syphilis sei eindeutig die Aufklärung und der Schutz der Jugendlichen im Vordergrund gestanden , hieß es in einer Aussendung. Der Besuch sei außerdem sowohl mit dem Stadtschulrat als auch mit dem Direktor abgesprochen gewesen, auch das Unterrichtsministerium sei informiert worden. Die Veröffentlichung von Film- und Fotomaterial wiederum liege nicht im Verantwortungsbereich des Ministeriums.
Laut Stadtschulrat hat der Direktor den Besuch der Ministerin erst kurz vor Beginn angekündigt, hieß es im Morgenjournal. Den genauen Ablauf wollen die Grünen nun in parlamentarischen Anfragen klären, kündigte deren Bildungssprecher Dieter Brosz in einer Aussendung an. Kdolsky habe die gültigen rechtlichen Bestimmungen sträflich missachtet. Sie hat MedienvertreterInnen zu diesem Schulbesuch eingeladen und sich nicht um die Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos gekümmert. Ihr Versuch, sich jetzt an den JournalistInnen abzuputzen ist inakzeptabel, so Brosz.
Auftritte von Politikern in Schulen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind nur Besuche des Unterrichtsministers, des Landeshauptmanns (dieser ist gleichzeitig Landesschulratspräsident, Anm.) und des amtsführenden Landesschulratspräsidenten bzw. Auftritte in Begleitung dieser Personen. Was genehmigt wird, ist oft eine Ermessensfrage:
Keinesfalls zulässig sind jedenfalls Schulbesuche eines Politikers zur Wahlwerbung oder zur Werbung für einen politischen Zweck. Keine Probleme gibt es dagegen meist bei einer Zustimmung für Podiumsdiskussionen mit Abgeordneten, die einen Zusammenhang mit politischer Bildung haben. Manchmal wird Politikern auch ein Schulbesuch genehmigt, allerdings die Auflage erteilt, ohne Medienvertreter zu erscheinen.