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Gewaltschutzgesetz - Was noch kommt

In Sachen Gewaltschutz sind mehrere Maßnahmen, die den Opfern zugute kommen, bereits fix oder geplant.

So wird es ab 1. Juli, gut zehn Jahre nach dem Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes, eine Koordinationsstelle für Opferhilfe samt Hotline zur Krisenintervention geben. Diese Einrichtung soll vor allem Frauen in ländlichen Bereichen zugute kommen, in denen Hilfseinrichtungen vergleichsweise nicht so leicht erreichbar sind wie in Städten.

Am 1. Jänner 2008 tritt die neue Strafprozessordnung in Kraft, die neue Rechte für Opfer bringt. „Da hat sich die Philosophie geändert. Bisher waren Opfer im Strafverfahren eher Randerscheinungen. Nun bekommen sie mehr Informationen, dazu werden sie besser geschützt“, erklärte Albin Dearing vom Justizministerium im Gespräch mit der APA. „Strafverfahren sind für Gewaltopfer sehr belastend, das ist eine Gefahr, die wir besser verstehen lernen mussten und müssen. Das Opfer bekommt das Recht auf gesonderte oder kontradiktorische Vernehmung, muss dem Täter also nicht gegenübertreten.“ Die Reform des Hauptverfahrens sowie des Rechtsmittelverfahrens steht noch aus. Geplant ist außerdem die Schaffung eines neuen Straftatbestandes, der auf die Gesamtheit einer andauernden Gewaltbeziehung abzielt, so dass nicht die einzelnen Straftatbestände wie Nötigung, Körperverletzung, Drohung oder ähnliches jeweils gesondert erfasst werden. „Das Strafrecht wird näher an die Realität der Opfer gebracht“, sagte Dearing. Darüber hinaus ist noch vorgesehen, die Dauer der Einstweiligen Verfügung nach einem Rückkehrverbot von drei auf sechs Monate zu verlängern.

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