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Ehefrau mit Jagdgewehr erschossen

Österreich - Im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Klagenfurt hat am Dienstag der Prozess wegen Mordes an seiner Ehefrau gegen einen 30-jährigen Kärntner begonnen.

„Es war ein Unfall, ich habe meine Frau geliebt“, sagte der Angeklagte den Geschworenen. Sein Vorhaben sei es vielmehr gewesen, sich selber umzubringen, erklärte der zum Tatzeitpunkt im September des Vorjahres depressive Mann.

Staatsanwältin Sandra Agnoli konnte der Unfallversion des Angeklagten wenig abgewinnen. „Der Schuss traf mitten ins Herz“, erläuterte die Anklägerin. Zwar habe der Kärntner an Depressionen gelitten, er sei jedoch eifersüchtig geworden, „weil ihm die Ehefrau mit dem Verlassen gedroht hat“, glaubte Agnoli das Tatmotiv ausgemacht zu haben.

„Er hörte seine Frau mit einem Fremden telefonieren und fasste den Entschluss sie zu töten“, erläuterte die Staatsanwältin. Der Vater des Angeklagten, der im selben Haus wohnte, habe einen Streit gehört und sei in die Wohnung seines Sohnes gegangen. „Dort sah er seinen Sohn, das Gewehr an der Hüfte, den Lauf genau auf seine Schwiegertochter gerichtet.“

Zwar sei der Vater noch in die Küche gestürmt um das Unglück zu verhindern, doch noch vorher sei der letztendlich tödliche Schuss gefallen, „der ihr das Herz zerriss“, sagte Agnoli.

Von einem „tragischen Unfall“, sprach hingegen Verteidiger Gerald Ruhri. Der Angeklagte habe psychische Probleme bekommen, nachdem sein Dienstgeber wirtschaftlich expandiert sei und er „plötzlich beruflich überfordert war“, erklärte der Jurist. Davon, dass die Ehefrau seinen Mandanten verlassen wollte, könne keine Rede sein. „Noch drei Tage vor der Tat waren sie geeinsam bei einem Arzt um die Probleme zu lösen“, argumentierte Ruhri.

„Für einen Mord gibt es überhaupt kein Motiv“, führte der Grazer Strafverteidiger aus. In der Familie habe es „keine Schulden, keine Aggressionsprobleme, keinen Alkohol und keine Arbeitslosigkeit“ gegeben. Das familiere Umfeld habe vielmehr dem „Zusammenleben einer Großfamilie in einem Haus im Grünen“ entsprochen und sei „fast schon kitschig“ gewesen, versuchte Ruhri das Bild einer ländlichen Idylle zu zeichnen.

„Unsere Ehe war harmonisch und schön“, sagte der Angeklagte auf Fragen von Richter Christian Liebhauser-Karl. „Ich wollte mich umbringen und habe mein Gewehr aus dem Schrank geholt“, erläuterte der passionierte Jäger. In der Folge habe seine Frau ihn angefleht vom Suizid abzusehen. „Ich habe die Waffe herunter genommen – da hat·s gekracht“, schluchzte der Kärntner. Der Prozess wird mit den Einvernahmen mehrerer Sachverständiger fortgesetzt.

Selbstmordvariante theoretisch möglich

„Der Schuss muss nicht durch eine bewusste Fingerkrümmung ausgelöst worden sein“, erläuterte der Sachverständige für Schießwesen, Ingo Wieser, am Dienstagnachmittag. Die Waffe könne, wenn es gestochen eingestellt sei, auch durch einen Stoß ausgelöst werden. Selbst ein leicht an den Abzug angelegter Finger könne dann einen Schuss zur Folge haben.

Auch ein Selbstmordversuch sei mit dem Jagdgewehr theoretisch möglich. „Das geht sich gerade aus“, meinte Wieser und hielt sich zu Demonstrationszwecken für die Geschworenen den Lauf der Waffe an den Kehlkopf und gleichzeitig den Daumen an den Abzug.

Die Variante des Angeklagten stehe nicht im Widerspruch zu seinen Erkenntnissen, werde aber auch nicht bewiesen, sagte Wieser auf Nachfrage von Verteidiger Gerald Ruhri. Ein unbeabsichtigter Schuss könne sich auch bei einem erfahrenen Schützen „fallweise“ lösen.

„Das Projektil durchschlug den linken Oberarm und drang dann durch den Brustraum und das Herz“, erklärte ein Gerichtsmediziner dem Senat. Der Schusskanal im Oberkörper des Opfers verlaufe leicht von oben nach unten.

Weil das Projektil jedoch durch den Armknochen abgelenkt worden sein könne, sei nicht klar nachzuvollziehen ob der Schütze im Anschlag oder aus der Hüfte geschossen habe, meinte der Sachverständige. „Es gibt auch keinen Rückschluss auf die Körperhaltung der Frau zum Zeitpunkt des Schusses“, meinte der Mediziner.

Als „introvertierten, zurückgezogenen Mann, der versucht, ein rechtschaffenes Leben zu führen“, bezeichnete der Psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann den Angeklagten. Er sei angepasst und ordnungsliebend. „Ein Mensch mit hohen Ansprüchen an sich selbst“, meinte Hofmann.

„Das alles hat ihn aber überfordert“, erläuterte der Gerichtspsychiater. In der Folge seien Depressionen aufgetreten, die aber nie ein Maß erreicht hätten den „Unrechtsgehalt seiner Tat“ nicht einsehen zu können. Ein Urteil in dem langwierigen Geschworenenprozess wurde am Dienstag in den Abendstunden erwartet.

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