Eine Sprecherin verwies am Freitag gegenüber der APA darauf, der RH habe schon in einem Bericht 2002 das Fehlen der erforderlichen Unterlagen bei sämtlichen verordneten Projekten bemängelt.
Der überwiegenden Anzahl der Übertragungs-Verordnung fehlte ein Bezug auf Verkehrsprognosen sowie auf die Abwicklung künftig möglicher Betriebsprogramme und Fahrpläne. Eine Reihung der Prioritäten von Eisenbahninfrastrukturvorhaben und eine Darstellung des konkret erwarteten Nutzens der Projekte lagen nicht vor. Die inhaltliche Darlegung des gemeinwirtschaftlichen Interesses zum Bau von Hochleistungsstrecken fehlte ebenfalls, hieß es damals. Ebenso hätten die Unterlagen bei Neubauprojekten für Hochleistungsstrecken keine Darlegungen beinhaltet, warum Ausbaumöglichkeiten auf Bestandsstrecken (bestehenden Eisenbahnstrecken) nicht in Frage kamen.
In den vergangenen Tagen waren in den Medien Details aus einem neuen Rohbericht des Rechnungshofs bekannt geworden, wonach die Kontrollinstanz jetzt neuerlich kritisiert habe, dass bei keinem der bereits mit Verordnung übertragenen Projekte die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen zur Aufnahme in den Rahmenplan 2005 bis 2010 gegeben war. Konkret soll der RH das laut Zeitungsbericht auch am Beispiel der Koralmbahn aufgezeigt haben.
Bei der zitierten Kritik handelt es sich (jedoch) um keine Einzelfallkritik, sondern um einen Umstand, der vom Rechnungshof in der Vergangenheit bereits mehrfach bemängelt wurde, hieß es aus dem Rechnungshof am Freitag.
Kritik hat der RH in seinem neuen Rohbericht laut Medienberichten auch an der Finanzierung geübt. Der Bund habe im Zuge der Bahnreform seinen Zuschuss laut Rechnungshof um 361 Mio. Euro jedes Jahr reduziert. Die Infrastruktur-Vorhaben hätten vollständig durch Kreditaufnahmen versehen mit Haftungszusagen des Bundes finanziert werden müssen. Laut unternehmenseigenem Businessplan sei bis 2011 ein negatives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) von 294 Mio. Euro zu erwarten. Ab 2011 werde damit das Eigenkapital verbraucht sein, heißt es.
Die Verbindlichkeiten erhöhten sich 2006 laut Bilanz von 6,461 auf 7,828 Mrd. Euro und werden laut jüngsten Aussagen des ÖBB-Vorstandes jedes Jahr um 1 bis 1,2 Mrd. Euro weiter steigen.
Konkret bedeutet das, dass der Bund längerfristig Geld in die ÖBB nachschießen wird müssen. Im Gesetz hat sich der Bund dazu verpflichtet, für die Verbindlichkeiten zum Bau vereinbarter Projekte aufzukommen, wenn das Eigenkapital knapp wird. Der Bund … hat dafür zu sorgen, dass … der ÖBB-Infrastruktur Bau AG die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals gemäß dem genehmigten Rahmenplan erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, heißt es wörtlich im Bundesbahngesetz Paragraf 47.
Im Regierungsübereinkommen haben SPÖ und ÖVP heuer und 2008 bereits 50 Mio. Euro, 2009 100Mio. Euro und 2010 160 Mio. Euro Zuschuss für die ÖBB Infrastruktur Bau AG vorgesehen. Weitere Zuschüsse darüber hinaus sind nach letzten Aussagen von Vizekanzler Finanzminister Wilhelm Molterer (V) in dieser Legislaturperiode nicht geplant. Wie es nach 2010 weiter gehen wird, ist offen.