Der Verwaltungsgerichtshof habe ein verunglücktes Gesetz der Vorgängerregierung aufgehoben, sagte er am Rande einer Pressekonferenz in Wien zum Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, wonach Arbeitnehmer über 56 Jahre und deren Arbeitgeber zu viel einbezahlte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von den Gebietskrankenkassen einfordern können.
Der Hintergrund: Um die Lohnnebenkosten zu senken und Jobs für Ältere damit billiger zu machen, wurden im Budgetbegleitgesetz 2003 (wirksam ab 2004) Vergünstigungen geschaffen und die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung von Frauen ab 56 und Männern ab 58 Jahren abgeschafft. Laut EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aus dem Jahr 1978 sind jedoch solche Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts verboten. Der VwGH kippte die Regelung im vorigen Dezember gekippt – nun gilt für Frauen wie Männer die 56-Jahr-Grenze, und zwar rückwirkend mit 1. Jänner 2004. Alle Männer und Dienstgeber, die zu lange Beiträge einbezahlt haben, können somit ihr Geld zurückholen.
Die neue Regierung habe nun die Aufgabe, dieses Gesetz zu reparieren, sagte Buchinger. Gespräche mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) seien bereits im Gang.