Wie Heinz Humeniuk, langjähriger Gerichtssachverständiger, im APA-Gespräch erklärte, würden grundsätzlich bei allen Gutachten Zurechnungsfähigkeit, Persönlichkeit und Gefährlichkeit untersucht. Zum Fall der drei Burschen selbst konnte Humeniuk nichts sagen.
Die Erstellung von Gutachten beinhalte Untersuchungen mit Gesprächen – es würden Biografie, Vorgeschichte, kriminelle Entwicklung und auch das Sexualverhalten sowie der bisherige Werdegang der betroffenen Person erörtert und der aktuelle Zustand untersucht, so Humeniuk. Weiters werden Tests durchgeführt, z.B. zur Intelligenz und zur Persönlichkeit.
Dann kann man den Schluss ziehen: Was ist das für ein Mensch, war er zurechnungsfähig, wie ist die psychiatrische Einstellung, hat diese die Tat bewirkt. Dann wird auch eine Prognose erstellt, berichtete Humeniuk. Das hört sich jetzt vielleicht einfach an, ist aber in Wahrheit ein mehrstündiger Aufwand.
Der Beruf ist sehr interessant und spannend: Es gibt immer etwas Neues, meinte Humeniuk, der ungefähr seit 1976 als gerichtlich beeidigter Mediziner tätig ist. Allerdings trage man auch eine große Verantwortung und die Tätigkeit könne eine massive Belastung darstellen. Um damit umgehen zu können, gebe es Alternativen: Abschalten, Urlaub machen, so der Sachverständige, der in Graz eine Fachpraxis für Psychiatrie und Neurologie besitzt.