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"Stinkefinger" bleibt in den Niederlanden strafbar

Niederlande - Die Geste mit dem ausgestreckten Mittelfinger bleibt in den Niederlanden strafbar. So lautete die Entscheidung des Gerichtshofs am Donnerstag.

Diese Entscheidung des Gerichtshofs in Arnhem stand am Donnerstag im Gegensatz zu mehreren Urteilen eines Einzelrichters, der den „Stinkefinger“ nicht als Beleidigung ahnden wollte. Die zweite Instanz verurteilte einen 25-Jährigen wegen der unfeinen Geste und anderer Taten zu drei Monaten Gefängnis. Er hatte zwei Polizisten von seinem Auto aus den „Stinkefinger“ gezeigt und sich damit eine Anzeige eingehandelt.

Der Gerichtshof begründete seinen Entschluss damit, dass die Geste eine Geringschätzung der Beamten sei. Der Angeklagte habe auf diese unhöfliche Art deren Würde angetastet. Der Einzelrichter fand das Hervorzeigen des Mittelfingers zwar ebenfalls unhöflich und sogar unverschämt, aber nicht strafbar. In drei ähnlichen Fällen steht die Entscheidung der oberen Instanz noch aus.

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