Gegen den gestrigen Beschluss des Schöffengerichts, seinen Enthaftungsantrag abzulehnen, werde er zum Oberlandesgericht gehen und Beschwerde erheben, kündigte Schubert am Donnerstag am Rande des BAWAG-Prozesses gegenüber der APA an. Der weitere Instanzenzug führe dann zum Obersten Gerichtshof (OGH) und nach Straßburg zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.
Das Schöffengericht – zwei Laienrichterinnen und Richterin Claudia Bandion-Ortner – hatte gestern den bereits zehnten Enthaftungsantrag Elsners mit der Begründung, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, abgelehnt. Schubert hatte die Enthaftung unter Verweis auf die Verurteilung des Magazins News beantragt, da das Magazin wegen eines Berichts über einen im Herbst in Südfrankreich angeblich Porsche-fahrenden Elsner am Freitag in erster Instanz verurteilt worden war.