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Erste längere Einvernahme für Elsner

Ohne Unterbrechung und offensichtliche gesundheitliche Probleme hat Helmut Elsner am Montagnachmittag seine erste längere Einvernahme im BAWAG-Prozess durchgestanden.

Etwas mehr als eineinhalb Stunden nahmen die Befragungen durch die Richterin, den Staatsanwalt und die Verteidiger zum Themenkomplex „Karibikgeschäfte 1“ in Anspruch.

Elsner beantwortete im sommerlich heißen Großen Schwurgerichtssaal bereitwillig die Fragen, nachdem er sich seines Sakkos entledigt hatte. Erst unmittelbar nach dem Ende der heutigen Verhandlung benötigte Elsner „dringend Sauerstoff“, wie sein Verteidiger Wolfgang Schubert urgierte. Rasch war ein Arzt mit einem mobilen Sauerstoffgerät zur Stelle.

Aus Sicht von Elsner, der ab 1978 im BAWAG-Vorstand für den Großkundenbereich zuständig war, waren die von Wolfgang Flöttl durchgeführten Spekulationen, die er im Detail mangels Zuständigkeit nicht kannte, keine riskanten Geschäfte. Dessen Vater (der vormalige BAWAG-Generaldirektor Walter Flöttl, Anm.) habe das eben so gesehen, widersprach Elsner den heutigen Angaben von Wolfgang Flöttl, der darin sehr wohl ein Risiko gesehen hatte.

Die BAWAG sei grundsätzlich nur Kreditgeber gewesen, habe bloß Kreditfinanzierungen vorgenommen, stellte Elsner fest. Es habe bei der Vergabe „eine große Streuung“ gegeben, die BAWAG habe sich „an Spekulationen nicht beteiligt.“ „Wir haben unsere fixe Verzinsung von zuletzt fünf Prozent über Vibor bekommen und nicht mehr“, bekräftigte Elsner.

Wolfgang Flöttl habe regelmäßig über die Investments berichtet und sich bis 1994 auch an Vereinbartes gehalten, so Elsner. Wer außerhalb des BAWAG-Vorstandes von den Karibik-Geschäften gewusst habe, sei ihm nicht bekannt. Nach Elsners Einschätzung dürfte sein Vorgänger Walter Flöttl den Aufsichtsrat aber nicht in die „Sondergeschäfte“ eingeweiht haben. „Der Aufsichtsrat war latent und notorisch undicht. Seit 1978 permanent. Das war allgemein bekannt. Es war durch die Jahre alles draußen“, erläuterte Elsner dessen mögliche Beweggründe.

Auf Flöttls Angaben angesprochen, wonach dieser sich mit dem damaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch jedenfalls bei einem Abendessen in New York im Jahr 1994 über die so genannten Karibik-Geschäfte – Elsner bekrittelte, die Bezeichnung sei „falsch“, weil diese sich nicht in der Karibik, sondern primär an der New Yorker Börse abgespielt hätten – unterhalten habe, meinte Elsner: „Das wird auch stimmen.“ Er sei zwar nicht dabei gewesen, habe aber davon gehört. Der ehemalige US-Außenminister Henry Kissinger habe seines Wissens als Flöttls Berater an diesem Meeting teilgenommen, bemerkte Elsner.

Flöttl habe damals generell über Berater von erstem Rang wie den deutschen Ex-Kanzler Helmut Schmidt oder den langjährigen Hamburger Bürgermeister Klaus von Dohnanyi verfügt, erinnerte sich Elsner: „Er hat einen hervorragenden Ruf gehabt. In der ’Businessweek’ wurde sein Vermögen mit einer Milliarde Dollar beziffert. Er war in der obersten Top-Etage von New York verankert.“

Wäre es bis 1994 bei einer der insgesamt 90 Special Purpose Companys (SPC), über die die Geschäftsbeziehung mit Wolfgang Flöttl abgewickelt wurden, zu einem Totalverlust gekommen, hätte dieser nach Elsners Ansicht der BAWAG Schadenersatz zu leisten gehabt: „Das war meiner Meinung nach vereinbart.“ Es stimme allerdings, dass Flöttl keine persönliche Haftung übernommen habe, räumte Elsner ein: „Letzten Endes trägt immer die Bank das Risiko, wenn sie Geld verliert.“

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