Diese Quizshows, bei denen Zuseher dazu animiert werden, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen, sind eine wichtige Einnahmequelle für Fernsehstationen. Bei einer Verschärfung der Gesetze rechnen viele Sender mit Gewinneinbußen, wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet. So ist beispielsweise im aktuellen Geschäftsbericht des Medienkonzerns ProSiebenSat.1 vom Risiko, Umsatzeinbußen zu erleiden, die Rede. Die Telefonmehrwertdienste aller Sender zusammen erreichen in Deutschland ein Jahresvolumen von 350 Mio. Euro, schätzt die Unternehmensberatung Goldmedia.
Besonders gewinnschädigend könnte sich der neue, noch nicht verabschiedete deutsche Glücksspielstaatsvertrag auf Call-TV Shows auswirken. Dieser sieht die verpflichtende Einführung von kostenfreien Mitspielmöglichkeiten vor. Auch der Europäische Gerichtshof befasst sich gerade mit dieser Thematik. In der Rechtssache C-195/06 wird darüber entschieden, ob Call-TV Shows überhaupt als normaler Rundfunk gesehen werden sollten oder ob sie nicht doch eher in die Kategorie Werbung oder Teleshopping fallen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, setzt sich dafür ein, diese Shows als Teleshopping zu kategorisieren. Dadurch wären sie einer Sendezeitbeschränkung unterworfen. Auf normalen TV-Sendern dürfen maximal drei Stunden des täglichen Programms auf Teleshopping entfallen.
Nicht nur im Glücksspiel- sondern auch im Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die Call-TV-Shows eine Rolle spielen. In der zehnten Änderung des Staatsvertrages, der 2008 in Kraft treten wird, sollen die Regeln für derartige Gewinnspiele klar verankert werden. Bei Verstößen gegen diese Gesetze sind dann Bußgelder zu bezahlen.