Flugunfall in Zell am See - "Unzureichende Luftraumbeobachtung
Welche gesundheitlichen Störungen bestanden, könnte ein flugmedizinisches Gutachten klären, das aber noch nicht vorliegt.
Die Unfallursache sei eine Folge unzureichender Luftraumbeobachtung, so die Staatsanwältin. Man könne sich das so vorstellen, dass ein Autofahrer, dem schlecht werde, sich so darauf konzentrieren müsse, seinen Wagen rechts zu halten, dass er dabei eine rote Ampel übersehe, erläuterte Feichtinger. Es sei ein Faktum, dass weder der Helikopter noch das Sportflugzeug völlig führerlos waren. Ein Herzinfarkt oder Schlaganfall bei einem Piloten werde aufgrund von Zeugen, die den Flugverlauf beobachtet haben, ausgeschlossen. Sicher sei auch, dass der Pilot des Sportflugzeugs in den letzten 60 Sekunden vor der Kollision keine Sicht auf den Hubschrauber gehabt habe, erläuterte Feichtinger.
Die Staatsanwältin geht davon aus, dass nach Vorliegen des flugmedizinischen Gutachtens das strafrechtliche Verfahren beendet wird.
Bei dem Unglück waren ein Transporthubschrauber der Schweizer Firma Helog Heliswiss und ein Sportflugzeug des Typs Katana in rund 1.200 Meter Seehöhe bei Zell am See zusammengeprallt und abgestürzt. Bei dem Flugunfall kamen alle Insassen des Helikopters – fünf Schweizer, ein Deutscher und ein Franzose – sowie der Pilot des Kleinflugzeugs ums Leben.