In Deutschland, Norwegen und in der Schweiz sind sie definitiv verboten und können schlimmstenfalls sogar konfisziert und vernichtet werden. Unsicher ist die Rechtslage in Tschechien und Bosnien-Herzegowina.
Beim Verkauf dieser GPS-Navigationsgeräte sollte deutlich auf mögliche Probleme bei der Verwendung im Ausland hingewiesen werden, fordert ÖAMTC-Juristin Verena Hirtler. In Österreich sind nur solche Warner verboten, die mittels Funkwellen Radarkontrollen aufspüren. Die Radarstandorte in GPS-Navigationssystemen werden vorher gemeldet und sind aus diesem Grund in Österreich auch erlaubt.
Besitzer von GPS-Navigationsgeräten sollten laut ÖAMTC vor der Fahrt in die Schweiz, nach Deutschland und Norwegen sicherstellen, dass ihr Gerät keine Radarwarnungen für diese Länder enthält. Gegebenenfalls muss diese Funktion deaktiviert oder komplett gelöscht werden.