Kunst mit und über sozial benachteiligte Menschen
Die zu honorierenden Leistungen müssen unter aktiver Einbeziehung sozial benachteiligter Menschen erbracht werden und deren kreative Kompetenz, die positive Darstellung ihrer Befähigungen und deren nachhaltige gesellschaftliche Partizipation zum Ziel haben.
Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern und Kulturarbeitenden mit Sitz in Österreich.
Einreichungen an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung VI/7, 1014 Wien, Minoritenplatz 5. Für nähere Informationen und Rückfragen: Telefon 01/531157582.
Rückfragehinweis:
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OTS0024 2007-08-21/09:03