Dies teilte Kultur- und Schulstadtrat Werner Miedl (V) in der anschließenden Pressekonferenz mit. Die Kontrolle soll durch geschulte Beamte des Magistrats Graz mit Polizeiunterstützung erfolgen. Bei einer Verwaltungsübertretung sind Strafen bis zu 2.000 Euro möglich. Miedl will zur Information über diese Maßnahmen noch das Gespräch mit den Hauptplatzstandlern suchen.
Voraussichtlich bis 31. Mai 2008 soll die vom Stadtsenat beschlossene Verordnung gültig sein. Verläuft alles positiv, ist eine Verlängerung aber durchaus möglich, so der Stadtrat. Die Magistratsorgane bekommen durch die Erlassung eines Aufsichtsorgangesetztes gleichzeitig zur Novellierung des Landessicherheitsgesetzes – diese soll laut Miedl bis November 2007 geschehen – entsprechende Autorität zugewiesen. Die Magistratsbediensteten sollen nicht nur Anzeigen erstatten können oder die Polizei um Hilfe bitten, sondern auch Organmandate ausstellen dürfen und auf die Ausweispflicht bestehen. Eine Festhaltepflicht wird es nach wie vor nicht geben.
Die Verordnung ist sehr stark prophylaktisch, erklärte Miedl: Bis jetzt konnte die Polizei immer erst einschreiten, wenn bereits eine Anstandsverletzung vorgelegen hat. Nun kann davor schon gehandelt werden.
Wer nur gemütlich ein oder zwei Bier beim Würstlstand trinkt, wird nichts zu befürchten haben, so Brigadier Kurt Kemeter von der Stadtpolizei. Erst bei provokanten bzw. exhibitionistischen Verhalten können zwischen 35 und 2.000 Euro Verwaltungsstrafe verhängt werden. Der Stadtrat hat auch vorgesehen die Hauptplatzstandler, die sich bis jetzt auch vorbildlich an die Gewerbeordnung halten, noch einmal dezidiert auf die gewerbliche Ausschankverordnung hinzuweisen. Gastgärten oder behördlich genehmigte Veranstaltungen sind von dem Alkoholverbot ausgenommen.
Bei einer Schulung im Magistrat werden im September zehn Personen mit der Rechtsmaterie, polizei- und einsatztaktischen Verfahren, Konfliktvermeidung und Mediation vertraut gemacht. Im Oktober werden dann die ersten fünf Beamten mit Polizeiunterstützung ihren Dienst am Hauptplatz versehen. Im Gegensatz zur Mondscheingasse – in der es das Alkoholverbot schon gibt – werden am Hauptplatz rund um die Uhr Kontrollen in der ersten Zeit durchgeführt.