Der Sexualstraftäterdatei steht er vorsichtig gegeben. Und den Vorschlag, Richter sollten entscheiden, ob über einen Sexualstraftäter ein Berufsverbot verhängt wird, lehnte er vehement ab.
Innenminister Günther Platter (V) hatte ein Berufsverbot für verurteilte Sexualstraftäter in Bereichen, in denen sie mit Kindern zu tun haben, verlangt – und Justizministerin Maria Berger (S) hatte gemeint, Richter sollten über die Verhängung eines solchen Berufsverbots entscheiden. Dies missfällt Herrnhofer: Das betrifft nicht unsere Kernkompetenz, hier besteht einmal mehr die Tendenz, die Verantwortung an die Gerichte abschieben, meinte er. Aus seiner Sicht muss diese Frage politisch geklärt und im Gesetz bzw. berufsständischen Regelungen verankert werden.
Die von Platter geplante Sexualstraftäterdatei tangiere zwar nicht primär die Gerichte. Aber Herrnhofer verweist darauf, dass es hier Datenschutz-Probleme geben könnte. Es gebe ohnehin schon so viele Daten, die man vernetzten kann. Außerdem könne Missbrauch nicht wirklich verhindert werden, in Wahrheit gibt es kein sicheres System.
Den Vorschlag Bergers, eine gerichtliche Aufsicht über Sexualstraftäter nach der Haftentlassung einzuführen, begrüßt Herrnhofer hingegen. Denn dieser Vorschlag kommt von der Richtervereinigung – und zwar nicht nur für diesen Bereich, sondern generell sollte ein Monitoring nach der Haft ermöglicht werden. Ein Verstoß gegen Auflagen müsse aber auch sanktioniert werden, das darf keine Alibi-Aktion sein, meint Herrnhofer – und verlangte in diesem Sinn auch ausreichend Ressourcen für eine begleitende Kontrolle. Die Bewährungshilfe habe nicht die nötigen Ressourcen für diese Aufgabe.
Für Herrnhofer geht es aber nicht nur um Auflagen wie eine Therapieweisung oder Meldepflicht, sondern auch um Maßnahmen, um Häftlinge, die das nötig haben, am Weg in die Freiheit zu unterstützen. Also sollte ein solches Paket auch Aspekte enthalten wie der braucht eine Wohnung, eine Arbeit, eine Betreuung, muss zum Arzt gehen. Damit könnten Rückfälle vermieden werden, ist Herrnhofer sicher – und bisher zurückhaltenden Richtern würde es mit der Möglichkeit eines solchen individuellen Settings und Monitorings nach der Haft leichter fallen, einer bedingten vorzeitigen Entlassung zuzustimmen.