Die Bank habe den Prüfern damals teilweise Einsicht verwehrt, für die OeNB-Prüfer gab es Verdachtsgründe, dass mit den BAWAG-Investitionen ein Klumpenrisiko verletzt worden war. Allerdings habe damals sicher keiner vermutet, dass die heute bekannten Konstruktionen dahinterstecken, betonte Ettl: Das war sehr professionell gemacht.
Unser Problem war, dass wir nicht dargestellt bekommen haben, was ist eigentlich in dieser Sphäre außerhalb der BAWAG passiert, schilderte Ettl. Das ist die große Blackbox gewesen. Über die Geschäfte von Flöttl mit BAWAG-Geldern seien von der Bank keine Unterlagen geliefert worden.
Staatsanwalt Georg Krakow fragte nach, ob bei vollständiger Information der Prüfer durch die BAWAG im Jahr 2001 die Bankenaufsicht Maßnahmen hätte ergreifen müssen. Ettl bejahte dies, in einer Bestandsaufnahme hätten die Auswirkungen des Nicht-Managens von Risiken dargestellt werden müssen, weil innerhalb der Bank kein Ansatzpunkt für wirkliche Kontrolle der Geschäfte gefunden wurde.
Ettl war damals allerdings damals nicht Prüfungsleiter, sondern leitete im Jahr 2006 die BAWAG-Prüfung der OeNB. Leiter der OeNB-Prüfung 2001 war der inzwischen pensionierte OeNB-Mitarbeiter Peter Mayerhofer. Der OeNB-Prüfbericht 2001 sei ans Finanzministerium übergeben worden, das damals unter der Leitung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser stand, sagte Ettl. Das Finanzministerium habe keine Folgeaktivitäten im Hinblick auf die Verdachtsmomente gesetzt.
Später wurde im Rahmen der Bankenaufsicht ein Managementgespräch mit dem BAWAG-Vorstand durchgeführt. Flöttl war da kein Thema, berichtete Ettl, der bei dem Managementgespräch als einer der OeNB-Vertreter teilnahm. Weiters habe auch die damalige OeNB-Vizegouverneurin Gertrude Tumpel-Gugerell teilgenommen. Damals sei ja die Erklärung der BAWAG vorgelegen, dass die Geschäfte mit Wolfgang Flöttl beendet gewesen seien. Wir sind immer davon ausgegangen, dass die Informationen, die wir erhalten haben, korrekt sind. Allerdings habe sich dies im Nachhinein als falsch herausgestellt.
Im Jahr 2003 wurde die BAWAG im Rahmen der Bankenaufsicht im Hinblick auf Übernahme und Integration der P.S.K. geprüft.