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Wegen versuchter Vergewaltigung in Anstalt eingewiesen

Wegen versuchter Vergewaltigung sowie Raubes ist ein 40-jähriger Wiener am Donnerstag rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Der Mann hatte im Mai dieses Jahres eine Frau bei einer Supermarkttoilette überfallen. Nur weil sie behauptete, Aids-infiziert zu sein, ließ er von ihr ab und begnügte sich mit fünf Euro, die sie ihm überließ. Vor dem Schöffensenat (Vorsitz Martina Krainz) im Landesgericht zeigte er sich geständig.

Die Tat ereignete sich am 8. Mai 2007: „Ich war ziemlich schlecht beieinander“, schilderte der Angeklagte. „Ich wollte mir Mut antrinken, damit ich mich umbringen kann.“ Doch die „paar Häferln, drei Schnaps und ein Cola Rot“ reichten nicht aus, um den Suizidgedanken zu verwirklichen. Dem 40-Jährigen ging das Geld aus: In der Absicht, sich durch den Überfall auf einen Passanten Mittel für die Fortsetzung des Trinkgelages zu beschaffen, ging er in den Supermarkt.

Der Alkoholkonsum ließ aber den ohnehin übersteigerten Sexualtrieb in ihm übermächtig werden: „Auf gut Glück“ habe er vor der Toilette des Supermarkts gewartet. Als eine Frau durch die Türe kam, drängte er sie zurück und schlug sie. Dann forderte er Sex: „Ich habe sie dummerweise unsittlich berührt“, sagte er der Richterin. Die wollte es genau wissen: „Sind sie ihr dabei unter die Wäsche gefahren?“ – „Leider ja.“

„Ich bin normal als a Nüchterner sehr lieb zu Frauen und Kindern“, beteuerte der Beschuldigte, der permanent mit Suchtproblemen zu kämpfen hatte. Ob er sein Opfer vergewaltigt hätte, wenn sie nicht den Vorwand mit der Aids-Infektion gebracht hätte, wollte Krainz wissen. „Vermutlich ja, des hätt’ ich mir eh nie verziehen“, antwortete der 40-Jährige.

Die Richterin kam auf die Probleme des Angeklagten mit Frauen zu sprechen: „Im Herbst und Winter hab’ ich überhaupt keine Probleme, nur wenn’s heiß wird“, sagte der Angeklagte. „Sommerdepression“, nannte Krainz das. Die tauche auf, wenn Frauen leichter bekleidet sind. „Weil ich die Lust, die ich habe, nicht ausleben darf“, erklärte der außerordentlich beziehungsarme 40-Jährige.

Das Problem tauchte sogar bei der Polizei auf: Laut der Vorsitzenden sagte der Angeklagte einem Beamten, er sei sehr froh, dass die Einvernahme vorüber sei, wegen der Beamtin mit dem Trägerleiberl. Der Psychiater bescheinigte dem 40-Jährigen eine höhergradig abnorme Persönlichkeitsstruktur und empfahl dem Gericht „dringend“, mit einer Maßnahmenunterbringung vorzugehen.

Dem schloss sich der Schöffensenat an. „Es ist ein ganz großes Problem, wenn es Frühjahr und Sommer wird, mit dem sie selbst nicht fertig werden“, begründete die Richterin die Entscheidung. „Des stimmt, jo“, pflichtete ihr der 40-Jährige bei und versprach, „dass ich nie wieder etwas tun werde“.

Das Urteil nahm er ebenso wie die Staatsanwältin an. Er machte sich nur Sorgen, wie er die prinzipiell anerkannten und dem Opfer zugesprochenen 2.500 Euro zahlen könne, wenn er in der Anstalt sei: „Kann ich dort ein bissl was dazu verdienen?“

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