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Erstmals Unterlagen zu Flöttl-Geschäften

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Bald stehen allen Beteiligten beim Prozess erstmals Unterlagen zu den verlustträchtigen Sonder­geschäften zur Verfügung, die Investmentbanker Wolfgang Flöttl für die BAWAG abgewickelt hat.

Wie Richterin Claudia Bandion-Ortner heute, Montag, am Ende des Verhandlungstages mitteilte, hat Flöttl aus New York ein „Konvolut von zehn bis zwölf Ordnern“ mit Belegen von Brokern aus den USA mitgebracht.

Diese neuen Unterlagen werden – nach einer Sichtung durch Flöttl – in zwei bis drei Tagen zur Verfügung stehen, sagte Bandion-Ortner. Laut Anklageschrift sind der BAWAG durch diese Geschäfte zwischen 1998 und 2000 1,44 Mrd. Euro Verlust entstanden

Flöttl hat in der Vergangenheit mehrmals gesagt, dass er selbst keine Unterlagen mehr von den Geschäften habe, und auch nicht verpflichtet sei, diese aufzuheben. Die Unterlagen habe er der Firma Arthur Andersen für Verlustbestätigungen übermittelt. Selbst aufgehoben habe er die Unterlagen nicht, weil er sein Büro auf Bermuda im Jahr 2000 geschlossen habe und auf Bermuda ohnehin keine Steuerpflicht herrsche. Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert bezweifelte Flöttls Angaben. Die Geschäfte könnten leicht bei seinen Geschäftspartnern, darunter die Investmentbank Morgan Stanley, zurückverfolgt werden, verteidigte sich Flöttl.

Flöttls langjähriger Mitarbeiter David Worsfold hatte in seiner Zeugenaussage beim BAWAG-Prozess zu den Geschäften von Flöttls Firma Ross Capital mit der BAWAG erläutert, die Geschäfte seien zwar schon im Computer der Firma dokumentiert gewesen, ein Hardware-Fehler nach dem Jahr 2000, als die Firma ihren Betrieb eingestellt hatte, habe jedoch die Daten vernichtet.

Die Flöttl-Firma auf Bermuda, Ross Capital, habe ihre Geschäfte immer telefonisch abgeschlossen. Daraufhin seien schriftliche Bestätigungen der Geschäftspartner per Fax gekommen. Die Geschäfte seien dann EDV-mäßig verbucht worden. Die Daten gebe es aber nicht mehr. Zu Jahresende 2000 wurde die Gesellschaft aufgelöst, dann sei das EDV-System noch 18 Monate gelaufen. „Dann hatten wir ein Hardware-Versagen, das konnte nicht behoben werden“, sagte Worsfold. „Gab es keine Sicherungskopien?“ fragte die Richterin nach. „Doch“, so der Zeuge, aber als man die Bänder abgespielt habe, habe man festgestellt, dass sie leer und beschädigt waren.

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