Der Fall Arigona sei eben kein Einzelfall, sondern Abbild eines völlig kaputten Fremdenrechts, sagte die Dritte Nationalratspräsidentin bei einer Pressekonferenz heute, Dienstag, in Wien.
Welche Bürokratie fertigt Bescheide für sechs Monate alte Kinder an, fragte Glawischnig. Dies sei ein weiterer Fall, der belege, dass das österreichische Fremdenrecht nicht menschenrechtskonform sei, weder die Gesetzeslage, noch der Vollzug. Das Verfahren der Mutter sei in besagtem Fall noch aufrecht. Es gebe Hunderte weiterer ähnlicher Fälle, sagte Glawischnig: Wir sehen hier nur die Spitze des Eisbergs.
Sie kenne auch einen weiteren Fall einer Türkin, der ihre grundsätzliche Kritik am Fremden- und Asylrecht in Österreich unterstreiche. Die Frau, erzählte Glawischnig, ist mit einem Österreicher verheiratet und hat mit diesem zwei Kleinstkinder. Die Frau erhielt einen Abschiebebescheid und wurde in Schubhaft genommen. Dort erlitt sie einen Zusammenbruch und wurde nur deswegen nicht abgeschoben, so Glawischnig.
Im morgigen Plenum des Nationalrats, wollen die Grünen laut ihrer stellvertretenden Bundesvorsitzenden für eine Abänderung von Paragraf 115 Fremdenpolizeigesetz plädieren. Der Paragraf, der die Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt unter Strafe stellt, müsste eigentlich alle Helfer von Arigona Zogaj, inklusive Pfarrer Josef Friedl, betreffen. Es könne nicht sein, so Glawischnig, dass hier schon wieder mit einem Gnadenrecht ein fehlerhaftes Gesetz ausgebessert werde. Zudem sind die Grünen für eine Auslieferung des Abgeordneten Peter Westenthalter (B) in beiden diskutierten Fällen und sie wollen ihr eigenes Modell des Kinderbetreuungsgeld einbringen.