Ich finde dafür nach meiner Rechtsauffassung keine gesetzliche Grundlage, stellte dazu Stiedl fest.
Horngacher hatte eingeräumt, im Jahr 2001 eine Anfrage der BAWAG über den Geschäftsmann Michael Chernoy beantwortet zu haben. Der Großinvestor Martin Schlaff wollte dem israelischen Staatsbüger mit russischen Wurzeln den bulgarischen Mobilfunk-Betreiber mobilTel abkaufen, die BAWAG sollte den Deal mitfinanzieren und wollte wissen, ob gegen Chernoy Ermittlungen anhängig sind oder Vorstrafen aufscheinen.
Dass Horngacher die Anfrage beantwortet und Chernoy einen Persilschein ausgestellt hatte, veranlasste Stiedl zur einleitenden Feststellung: Meines Erachtens hat das nichts mit Prävention zu tun. Diese Auskunftserteilung verstehe ich überhaupt nicht. Ich verstehe auch die Sinnhaftigkeit nicht! Auf die Frage, ob Horngacher die erwünschte Auskunft erteilen hätte dürfen, erwiderte der Polizeipräsident klipp und klar: Nein.
Stiedl war früher selbst Leiter der Wiener Wirtschaftspolizei. An ihn seien niemals ähnliche Auskunftsansinnen von Banken und Geldinstituten herangetragen worden, bemerkte der Polizeipräsident. Es wäre Sache des Unternehmens gewesen, selber zu ergründen, ob der Mann überhaupt über die bulgarische mobilTel verfügungsberechtigt ist. Ob der Betreffende Vorstrafen hat, ist ja nicht relevant.
Vom Umstand, dass der Polizeigeneral wiederholt unentgeltlich die Luxusautos eines Casino-Betreibers im Parter nutzen durfte, habe er erst nach der Beschlagnahme von Horngachers Laptop erfahren, betonte Stiedl. Die gegen afrikanische Gäste gerichtete Razzia, die Horngacher dann just im Betrieb dieses Unternehmers ohne entsprechende Grundlage in die Wege geleitet haben soll, bezeichnete Stiedl insofern als fragwürdig, als hier primär die uniformierte Polizei zuständig gewesen wäre, wie er sich ausdrückte. Horngacher hatte zunächst zwei zivile Beamte der Kriminaldirektion KD 1 in den Prater beordert.
Demgegenüber verteidigte Stiedl die Reise nach Jericho, an der Horngacher im Herbst 1999 mit dem damaligen Generaldirektor der Casinos Austria AG, Leo Wallner, dem früheren BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und dem Investor Martin Schlaff auf dessen Einladung hin teilgenommen hatte. Anlass der Reise war die Eröffnung eines schmucken, von den Casinos Austria errichteten Casinos.
Es ist nicht darum gegangen, dort zu lernen, wie man Karten spielt, stellte Stiedl klar. Horngachers Teilnahme habe dem Zweck gedient, zu sehen, wie im Ausland gespielt wird, um zu fragen, wäre das auch in Österreich möglich. Der General wäre an einem Erfahrungsaustausch, was dort erlaubt ist interessiert gewesen. Das Problem war, dass wir in Österreich keine Definition hatten, was Glücksspiel ist, erläuterte der Polizeipräsident.
Zum Verein der Freunde der Wiener Polizei, über den Horngacher Reisegutscheine der BAWAG erhalten haben will, was der Verein allerdings entschieden bestreitet, hielt Stiedl fest, dieser diene dem Zweck, engen Kontakt zwischen Polizei und Bürger herzustellen: Es ist an und für sich nichts schrecklicher, wenn die Bevölkerung nicht weiß, was die Polizei tut. Teilnehmer an Veranstaltungen des Vereins wären Multiplikatoren, die als solche das Verständnis für die Polizeiarbeit in der Bevölkerung mehren könnten.
Er selbst habe zwei oder drei Mal für den Verein Vorträge gehalten und dafür nie etwas bekommen, betonte Stiedl: Ich habe ehrlich gesagt auf Anstecknadeln auch nie Wert gelegt. Auf die Frage von Richter Roland Weber, ob es für Vorträge je Reisegutscheine gegeben hätte, entfuhr Stiedl ein entrüstetes Aber nein!