SPÖ-Justizministerin Berger und ÖVP- Innenminister Platter haben sich am späten Dienstagabend auf die Grundzüge für die sogenannte Online-Fahndung geeinigt. Der Entwurf des Justizministeriums kommt am Mittwoch als Tischvorlage in den Ministerrat. **** Die Bedingung für die Überwachung von e-mails, Chats und Internet- Telefonaten ist, dass ein dringender Tatverdacht auf ein schweres oder terroristisches Verbrechen mit einer mindestens zehnjährigen Strafdrohung vorliegt, betonte man auf Anfrage der APA im Justizressort.
Außerdem müsse es natürlich eine richterliche Genehmigung für den Einsatz von Trojanern durch die Polizei – also Programme, mit denen man sich einklinken kann und Daten an die Polizei übermittelt, ohne dass der Tatverdächtige es merkt – geben. Darüber hinaus sei die Kontrolle durch den Rechtsschutzbeauftragten notwendig. Geregelt ist auch, dass eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die bis Frühjahr 2008 Details klären muss.