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Madrid: Staatsanwaltschaft ficht Freispruch an

Nach dem Ende des Prozesses um die Madrider Terroranschläge vom 11. März 2004 hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch des Ägypters Rabei Osman al Sayed angekündigt. Der 36-Jährige, der als mutmaßlicher Anstifter der Attentate angeklagt war, hätte zumindest wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden müssen, erklärte die Anklagebehörde.

Das Gericht hatte Sayed, alias „Mohammed, der Ägypter“, zwar als Terroristen eingestuft, ihn aber nicht wegen Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe verurteilt, weil er deswegen bereits in Italien zehn Jahre Haft erhalten hatte.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, das Urteil in Italien sei noch nicht rechtskräftig. Deshalb hätte Sayed auch in Spanien verurteilt werden müssen. Die Anklagebehörde hatte ihn beschuldigt, der Drahtzieher der Anschläge gewesen zu sein und fast 40.000 Jahre Haft gefordert. Der Vorsitzende Richter in dem Madrider Prozess, Javier Gómez Bermúdez, wies die Darstellung der Staatsanwaltschaft zurück. Nach spanischem Recht könne ein Angeklagter nicht zweimal wegen desselben Verbrechens verurteilt werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Urteil in Italien bereits rechtskräftig sei oder nicht.

In dem Fall muss nun der Oberste Gerichtshof Spaniens entscheiden. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung kann in dem Land mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden. In dem Prozess waren 21 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen 3 und 42.919 Jahren verurteilt worden, sieben weitere wurden freigesprochen. Mehr als 40 Jahre muss nach spanischem Recht keiner der Verurteilten absitzen. Bei den Anschlägen waren 191 Menschen getötet und mehr als 1.800 verletzt worden.

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