Bub in Kalkutta missbraucht: Zwei Jahre Haft
Bei dem 39-jährigen Notstandshilfebezieher, der zwei einschlägige Vorstrafen aufweist, dürfte es sich um einen klassischen Sextouristen handeln: Der Mann war immer wieder für mehrere Monate nach Indien gereist, wo er Zeugenaussagen zufolge mehrmals wöchentlich kleine Buben mit auf sein Hotelzimmer genommen haben soll.
Der Angeklagte hatte demgegenüber angegeben, er interessiere sich für die indische Kultur und sei daher immer wieder nach Indien geflogen. Von Kindern halte er sich fern, nachdem er eine mehrjährige Therapie hinter sich gebracht habe.
Dass dem offenbar nicht so war, bezeugten zwei Zeugen, die eigens aus Großbritannien und Frankreich nach Wien gereist waren, um im Verfahren gegen den 39-Jährigen auszusagen. Die beiden hatten beobachtet, wie der Linzer im März 2006 in Kalkutta mit einem sieben bis neun Jahre alten Buben händchenhaltend des Weges kam und in einem Guesthouse verschwand. Die Männer, die damals als Freiwillige bei den Missionarinnen der Nächstenliebe tätig waren, folgten ihnen, weil ihnen der Österreicher schon öfters aufgefallen war, indem er Straßenkinder auflas und mit nahm.
Ich bin vor dem Hotelzimmer auf die Schultern meines Bekannten gestiegen und habe durch das Lüftungsgitter ins Zimmer sehen können, erzählte einer der Zeugen – ein in England wohnhafter, 28 Jahre alter Südaustralier – dem Schöffensenat (Vorsitz: Thomas Schrammel). Der Verdächtige habe den Buben oral befriedigt. Als der Mann auf die britische Insel zurückkehrte, erstattete er gegen den Österreicher, dessen Namen er kannte, Anzeige. Die heimischen Behörden schalteten sich ein, auch an Ort und Stelle wurde ermittelt, ein Hotelbesitzer konnte ausgeforscht werden, dessen Angaben zufolge der 39-Jährige zwei- bis dreimal pro Woche Burschen mit auf sein Zimmer genommen haben soll.
Dessen ungeachtet blieb der Angeklagte bis zuletzt bei seinen Unschuldsbeteuerungen. Er könne sich die Vorwürfe nicht erklären. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Roland Friis meldete umgehend Rechtsmittel an.