Die zum Auftakt verlesene Anklage wirft dem 53-Jährigen vor, gegen Bezahlung die Betreuung von 69 Doktorarbeiten übernommen und dafür von einer Agentur für Promotionsvermittlungen insgesamt 184.000 Euro erhalten zu haben. Zudem legt die Staatsanwaltschaft dem Professor zur Last, zwei Studentinnen gegen sexuelle Leistungen bei der Benotung bevorzugt oder einen Uni-Job verschafft zu haben.
Gemeinsam mit dem Hochschullehrer muss sich der Geschäftsführer einer Beratungsgesellschaft, die auch Promotionen vermittelt hatte, vor Gericht verantworten. Laut Anklage zahlte die Beratungsgesellschaft dem Juristen für von ihm angenommene Promotionen jeweils 2.050 Euro. Teilweise soll der erfolgreiche Abschluss des Promotionsverfahren noch einmal mit den gleichen Betrag vergütet worden sein.
Als dritte Angeklagte steht eine 30-jährige Studentin vor Gericht, die der Professor als studentische Hilfskraft beschäftigte und in Arbeiten zu gut benotet haben soll. “Wesentlicher Grund für Notengebung und Anstellung ist die sexuelle Hingabe der Angeklagten gewesen”, sagte Oberstaatsanwalt Rainer Gundlach bei der Verlesung der Anklageschrift.