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BAWAG-Prozess - Flöttl hätte Risiko streuen müssen

Im BAWAG-Prozess herrschte heute bei der Befragung des Gutachters Fritz Kleiner durch die Verteidiger der Angeklagten gereizte Stimmung.

Ein Antrag des Anwalts von Ex-BAWAG-Vorstand Peter Nakowitz, Rudolf Breuer, auf Verlesung eines Befunds des abgelehnten Gutachters Christian Imo wurde vom Gericht abgelehnt. Imo habe in seinem Befund über die notwendige Streuung von Veranlagungen geschrieben, argumentierte Anwalt Breuer. Staatsanwalt Georg Krakow sprach sich gegen die Verlesung des Imo-Befunds aus, weil der Gutachter ja wegen Befangenheit abgelehnt worden sei.

Die Anwälte von Wolfgang Flöttl hatten einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit gegen Imo gestellt. Statt Imo war dann Kleiner zum Gutachter über Flöttls Handelstätigkeit bestellt worden.

“Natürlich hätte er (Wolfgang Flöttl, Anm.) das Risiko streuen müssen”, befand schließlich Gutachter Kleiner. Das österreichische Investmentfondsgesetz sei aber betreffend der Veranlagungen von BAWAG-Geldern durch Flöttl nicht anzuwenden.

Auch die Buchhaltung Flöttls, die nach dessen Angaben nicht mehr vorliegt, war heute Gegenstand der Erörterungen. “Im Akt steht, dass die Buchhaltung an der unteren Grenze der Wahrnehmung war”, erklärte Gutachter Kleiner. Er selber habe keine Buchhaltungsunterlagen von Flöttls Firmen gesehen. Das Verlust-Audit von Arthur Andersen beziehe sich zwar auf Unterlagen Flöttls, aber “ich habe diese Unterlagen nicht gehabt”, sagte Kleiner. Der erste Totalverlust Flöttls im Oktober 1998 sei “rechnerisch nach dem Audit so eingetreten”, er selber habe aber keine Unterlagen Flöttls für diesen Zeitraum gesehen. Im Oktober 1998 hatte Flöttl über 700 Mio. Dollar BAWAG-Gelder verloren, weil er nach eigenen Angaben eine Spekulation in Yen fremdfinanziert hatte und der Yen – entgegen seinen Erwartungen – gegenüber dem Dollar stärker wurde.

Der Verteidiger von Ex-BAWAG-Vorstand Christian Büttner, Erich Müller, verwies auf den nun bekanntgewordenen “Spekulationsschaden” der BayernLB, der “doppelt so hoch wie bei der BAWAG” sei. Die BayernLB hat Belastungen aus der US-Hypothekenkrise in Höhe von 1,9 Mrd. Euro gemeldet. Die BayernLB war früher Miteigentümer der BAWAG, Büttner war von den Bayern in den BAWAG-Vorstand geschickt worden. Im BAWAG-Prozess gehe es aber nicht um die Bayerische Landesbank, entgegnete die Richterin. Offenkundig habe aber die BayernLB auch solche Spekulationsgeschäfte getätigt, und Büttner sei mit seinen Versuchen, die Bayern auf die riskanten Geschäfte von Wolfgang Flöttl aufmerksam zu machen, nicht durchgedrungen, argumentierte der Verteidiger.

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