Terror-Prozess - Staatsanwalt ortete "reale Bedrohung"
Der Staatsanwalt betonte, dass bei Mohamed M. eine gesetzlich gedeckte Überwachung des Fernmeldeverkehrs und ein “Großer Lauschangriff” stattgefunden hätten. Eine Online-Durchsuchung und ein damit verbundener Zugriff auf Dateien, die dieser auf seinem PC abgespeichert hatte, hätte es demgegenüber nicht gegeben. “Ebenso kam es zu keinem Einsatz von Trojanern”, sagte Klackl.
Der Ankläger versicherte, dass sämtliche Ermittlungsschritte richterlich genehmigt waren und vom Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert wurden.
In Bezug auf die Anklage bekräftigte der Staatsanwalt, Mohamed M. habe die al-Qaida und die Mujahedin “nachhaltig produktiv unterstützt”. Er habe deren Botschaften über die “Globale Islamische Medienfront” (GIMF) “propagandistisch aufbereitet” und damit “den Nährboden für Terror und Terroranschläge bereitet”. Es handle sich um eine “reale Bedrohung, die mitten in Europa stattfindet”.
Der 22-Jährige sei in die Produktion eines im März 2007 verbreiteten “Droh-Videos” eingebunden gewesen, in dem Deutschland und Österreich der Abzug seiner Soldaten aus Afghanistan nahe gelegt wurde, “denn sonst werdet Ihr an dem Tag bereuen”, wie es in der Video-Botschaft wörtlich hieß. Konkret wurde vor Anschlägen auf Spiele der Fußball-Europameisterschaft gewarnt.
Im Rahmen der GIMF habe Mohamed M. “in enger Abstimmung mit Al-Qadia im deutschsprachigen Raum die Ziele und die Ideologie des Terrors verbreitet und für sie Werbung gemacht”, konstatierte Klackl. Der Mann sei für den bewaffneten Dschihad und die “Rückeroberung” der einst islamischen Länder “von Andalusien bis China” eingetreten. “Eine ernste Gefahr, der man begegnen muss”, so der Ankläger.