Betroffen sind auch Bereiche, wie etwa Wohnungseingangstüren, die laut Judikatur nicht überwacht werden dürfen. “Wir befürchten, dass es in Wien eine hohe Dunkelziffer von Überwachungskameras gibt, die ohne Genehmigung der Datenschutzkommission eingerichtet worden sind. Der Fall Alt-Erlaa zeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht und eine Untersuchung gestartet werden muss, wie viele Überwachungskameras in Wien im Einsatz sind. Das Sicherheitsbedürfnis Einzelner darf nicht über das Grundrecht auf Privatsphäre Aller gehen”, so Ellensohn.
Wer die Kosten für die Videoüberwachung tragen muss, ist im Gesetz ungeklärt. Die Kosten der Überwachung dürfen also nicht einfach den MieterInnen als Betriebskosten verrechnet werden. “MieterInnen müssen aufpassen, dass diese Maßnahmen die Wohnkosten nicht noch weiter in die Höhe treiben”, so Ellensohn abschließend.