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Terror-Prozess: Angeklagter stilisierte sich als "Geisel-Befreier"

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Als "Geisel-Befreier" hat sich Mohamed M. am dritten Verhandlungstag im Wiener Terror-Prozess stilisiert.

Der 22-Jährige, der mittels eines “Droh-Videos” von Österreich und Deutschland den Abzug ihrer Soldaten aus Afghanistan verlangt haben soll und in dem der Staatsanwalt ein Mitglieder der al-Qaida sieht, behauptete am Donnerstag, die Freilassung der im Irak entführten Deutschen Hannelore Krause erwirkt zu haben.

Die 1967 in den Irak ausgewanderte Frau war im Vorjahr mit ihrem Sohn Sinan von einer Gruppe namens “Brigade der Pfeile der Rechtschaffenheit” verschleppt worden. Dass die 62-Jährige am 10. Juli 2007 freikam, führte Mohamed M. im Wiener Straflandesgericht auf seine Aktivitäten zurück.

Er habe zunächst im Internet einen offenen Brief veröffentlicht und daran erinnert, dass der Koran die Entführung einer Frau verbiete, stellte der Mann fest. Über die Globale Islamische Medienfront (GIMF) wäre es ihm gelungen, Kontakt mit den Entführern aufzunehmen und vorerst eine Verlängerung des Ultimatums zu erreichen, das die “Brigade der Pfeile der Rechtschaffenheit” für den Truppen-Abzug bei ansonstiger Tötung der Geiseln gestellt hatte.

“Das war das erste Mal, dass man im Irak das Ultimatum für eine Geisel verlängert hat”, meinte der Angeklagte. In weiterer Folge habe er einen 20-seitigen Text verfasst: “Ich habe die Forderung gestellt, dass die Frau Krause freigelassen wird.” Er habe unter anderem darauf hingewiesen, dass ein von den Geiselnehmern veröffentlichtes Video, auf dem die Entführten um ihr Leben flehen, “keine Sympathie für die Gruppe herstellt. Und im Islam ist alles verboten, was mehr Schaden als Nutzen herstellt”.

Zwei bis drei Wochen später hätten sich die Entführer bei ihm “bedankt”, behauptete Mohamed M.: “Sie haben mich wissen lassen, dass sie für meinen Ratschlag danken und beratschlagen werden.” Ein bis zwei Wochen danach wäre die Frau tatsächlich freigekommen.

Er habe sich dann auch um die Freilassung ihres Sohnes “bemüht”, doch seine Festnahme am 12. September hätte diese Bestrebungen zunichtegemacht. Er habe das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) zwar gebeten, ihm trotz seiner Inhaftierung die Weiterverfolgung seiner Bemühungen um Sinan Krauses Leben zu ermöglichen, doch die Beamten hätten ihn erst kontaktiert, als ein weiteres, offenbar letztes Ultimatum verstrichen war.

Zu diesem Zeitpunkt hätte es keinen Sinn mehr gemacht, sich weiter einzusetzen. Außerdem lasse er sich vom BVT nicht “verarschen”, bemerkte Mohamed M.

Die Geschworenen bekamen danach eine ganze Reihe von Videos vorgeführt, darunter die ungeschnittene Fassung eines Interviews, das Mohamed M. in seiner Funktion als GIMF-Mitglied der ORF-Sendung “Report” gegeben hatte.

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