Grundlage dafür ist eine Kreditschädigungsklage von Martins früherer Steuerberatungskanzlei Merkur Treuhand im Zusammenhang mit der Verwendung der Sekretariatszulage des Europaabgeordneten. Sollte der Ausschuss eine Aufhebung der Immunität empfehlen, müsste das Plenum des Europaparlaments darüber mit Mehrheit entscheiden.
Martin bestätige am Donnerstag Bemühungen, sich in einem Vergleich zu einigen. “Meines Wissens nach ist da etwas unterwegs”, sagte er gegenüber der APA. Die Angelegenheit liege aber in den Händen seines Anwalts. Dagegen sagte Gerald Ganzger, Rechtsanwalt der Merkur Treuhand: “Wir haben einen Gegenvorschlag zu seinem Vergleichsvorschlag gemacht und keine Reaktion erhalten.”
Die Merkur Treuhand hat Martin laut dem zu Grunde liegenden Antrag des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf Kreditschädigung geklagt, da dieser “im Zusammenhang mit den gegen ihn von Seiten der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF erhobenen Vorwürfen der missbräuchlichen Verwendung der ‘Sekretariatszulage für Mitarbeiter’ die Behauptung verbreitete”, dass nach einer weiteren Detailrecherche “lediglich ein Formfehler des seinerzeitigen Kontenbetreuers, des Steuerberaters Christoph Matznetter, zwischenzeitlich Staatssekretär für Finanzen in der Österreichischen Regierung, bemängelt worden sei”.
Martin betonte, man müsse auseinander halten zwischen der Privatanklage der Merkur Treuhand und den “haltlosen Betrugsvorwürfen von OLAF”, deren Ermittlungen mit einer Anzeige des SPÖ-Abgeordneten Herbert Bösch begonnen hätten. Es gebe auch keinen Zusammenhang mit den 163.381 Euro, die das Europaparlament von dem Abgeordneten auf Basis der OLAF-Ermittlungen zurückfordert. “Es gibt einen eindeutigen politischen Hintergrund, der in die Spitzen der SPÖ führt”, sagte er. Im Fall der Klage von Merkur gehe es um 7.000 Euro für Computer von Mitarbeitern und Telefonrechnungen. “Das hat überhaupt nichts mit Betrug zu tun”, so Martin.
Konkret werden in der Klage 6.906,09 Euro für drei Laptops für Mitarbeiter genannt. Dieser Betrag ist auch im OLAF-Bericht als “regelwidrig” aufgelistet, da die Zahlung zu spät abgerechnet worden sei. Laut Klage der Steuerberatungskanzlei wurde Martin “mehrmals darauf aufmerksam gemacht”, dass die Computer nicht über die Sekretariatszulage, sondern über die Bürokostenzulage abzurechen seien. “Die ‘monatelangen Untersuchungen des Generaldirektors Finanzen des EU-Parlaments’ und der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF sind somit dem Beschuldigten durch sein eigenes Verhalten selbst zuzuschreiben”. Es sei “evident”, dass Martin sowohl Matznetter als auch der Merkur Treuhand “den ‘Schwarzen Peter’ für sein eigenes Missgeschick zuschiebt”.
In Österreich wurde ein Strafverfahren gegen Martin auf Basis der OLAF-Erhebungen im Zusammenhang mit der Verwendung seiner Sekretariatszulage wegen fehlender Beweise im vergangenen November eingestellt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären. Die Staatsanwaltschaft Wien gelangte außerdem zur Überzeugung, dass dem Europaabgeordneten kein Betrugsvorsatz nachzuweisen sei. Das EU-Parlament betreibt dagegen auf Basis der OLAF-Ermittlungen ein Verfahren, mit dem 163.381 Euro von Martin zurückgefordert werden, wogegen Martin beim Europäischen Gerichtshof geklagt hat.