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Islam-Gelehrter: Entführer verletzen Glaubensregeln

Die Islamische Gemeinde in Österreich setzt sich für die Freilassung der in Tunesien entführten Touristen Wolfgang Ebner (51) und Andrea Kloiber (43) ein. Am Montag forderte der Wiener Koran-Gelehrte Scheich Sami Al-Janabi die Entführer auf, ihre Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen.

In seiner Aussendung verwies er auf die Verletzung der Glaubensgrundsätze des Islam durch die Entführung. Über den TV-Sender Al Jazeera hatte der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich, Anas Schakfeh, bereits am Freitag an die Entführer appelliert, am Sonntag schloss sich ihm auch der Wiener Imam Scheich Adnan Ibrahim an.

Al-Janabi, ehemaliger Professor an der islamischen religionspädagogischen Akademie in Wien (IRPA), betonte: “Die Entführer müssten sich im Klaren sein, dass sie mit dieser Tat mehrere Gebote der Scharia verletzt haben.” Er bitte sie, “dass sie zu ihrer Besinnung zurückkehren, und dass sie nicht mit einem Blutstropfen eines unschuldigen Menschen vor dem Schöpfer am Tage des Gerichts stehen”. Der Scharia-Gelehrte stellte ein islamisches Rechtsgutachten über die Entführung aus. Die Bedeutung einer solchen Fatwa hängt stark von der persönlichen Autorität des Gutachters ab.

Der Islam verbietet laut Al-Janabi grundsätzlich den Angriff auf das Leben eines Menschen aufgrund seiner Religion, Herkunft oder Hautfarbe. Missachte man dies, wäre es, als ob man die gesamte Menschheit töte. Wer sich hingegen bemühe, einen Menschen zu befreien, der sich in Gefahr befindet, dann wäre es, als ob man das Leben der gesamten Menschheit schütze. In Kapitel 50, Vers 32 (50:32) stehe “wenn jemand einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne dass ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten”.

Es gebe in der islamischen Welt auch “keinen einzigen anerkannten Gelehrten”, der eine Entführung von Schutzgegebenen billige, egal welche Religion diese hätten. Mit Erhalt des Visums genieße jeder Mensch das Schutzrecht. Ihn danach zu entführen, sei Verrat und Vertragsbruch. Ferner sei der Mensch vom ersten Moment seiner Geburt frei geboren und dürfe nie versklavt werden. Die Entführung, so der Scharia-Gelehrte, sei “eine Art von Versklavung”, da das Leben des Entführten kontrolliert würde.

Al-Janabi verwies auf den zweiten Kalifen Omar Ibn Al-Khattab, der gesagt habe: “Wie kommt ihr dazu, den Menschen zu versklaven, wo ihre Mütter sie frei geboren haben?” Auch der Prophet des Islam habe gesprochen, “dass Allah ein Gegner für drei Menschensorten sei”, und habe dabei jenen Mann erwähnt, der einen freien Menschen versklave und mit ihm handle. Die Entführung von Menschen werde in der islamischen Gesetzgebung den “Verbrechen des Menschenerschreckens” zugeordnet, was laut Al-Janabi sinngemäß dem Terrorismus entspräche. Dies stehe unter Strafe.

Laut der Scharia sei eine Bestrafung zudem immer mit einem Verbrechen verbunden, erläuterte der Scharia-Gelehrte. Die beiden Entführten hätten aber kein Verbrechen begangen und dürften “weder bedroht noch gefangen gehalten werden”. Die Regeln der Scharia würden es zudem verbieten, dass ein Mensch für die Taten anderer büße. “Und keine lasttragende Seele wird die Last einer anderen tragen” (6:164). Der Koran gestehe auch ausdrücklich das Recht auf Reisen als essenziellen Teil der Freiheit des Menschen zu. “WIR haben fürwahr die Kinder Adams geehrt und sie über Land und mehr getragen und sie mit guten Dingen versorgt und WIR zeichneten sie aus gegenüber den meisten unserer Geschöpfe”

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