U-Ausschuss: Zwei Drittel der Akten ausständig
Auch aus anderen Ministerien sind nach wie vor Beweismittel ausständig. Fichtenbauer zog “angesichts des Umfangs des Untersuchungsgegenstands” trotzdem eine positive Zwischenbilanz: “Wir sind nicht schlecht unterwegs”, meinte er. Geschwärzte Akten habe man bis dato keine erhalten.
Nicht festlegen wollte sich Fichtenbauer darauf, wie er mit möglichen Schwärzungen umgehen werde. Sollten wesentliche Daten unkenntlich gemacht worden sein, dann werde er jedenfalls den Verfahrensanwalt damit befassen, erklärte er. Weiters verwies er auf die jeweilige Ministerverantwortlichkeit.
Der derzeitige Stand der Aktenübermittlung sieht laut Fichtenbauer folgendermaßen aus: 32 Aktenpakete sind vom Innenministerium angefordert worden. Neun davon wurden bis jetzt dem Parlament zugesandt. Im Justizministerium ist man 15 von 19 Ansuchen nachgekommen. Aus dem Verteidigungsministerium, dem Außenministerium und dem Finanzministerium sind jeweils ein Aktenkomplex eingelangt, jeweils zwei Konvolute sind noch ausständig.
Fichtenbauer zeigte sich dennoch zuversichtlich, dass bis zur nächsten Sitzung am 15. April die Unterlagen vorhanden sein werden. Nicht gezählt hat der U-Ausschuss-Vorsitzende die Seiten der bereits übermittelten Dokumente, wie er angab. “Das kommt zum Schluss ins Buch der Rekorde”, scherzte er. Bedenken bezüglich des Datenschutzes ausräumen will Fichtenbauer im Zusammenhang mit den Personalakten. Diese werden nicht, wie die anderen Beweismittel, auf DVD gebrannt. Sie können nur in einem Datenraum eingesehen werden, erklärte er.
Scharfe Kritik übte der FPÖ-Abgeordnete an Beamten-Gewerkschafter Fritz Neugebauer. Dessen Aussage, wonach es strafrechtlich relevant sei, wenn Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) ohne Zustimmung von Betroffenen tausende Akten dem Parlament übermittle, findet Fichtenbauer “befremdlich”. Schließlich gebe es sowohl verfassungsrechtlich als auch einfach gesetzlich eine “glasklare Regelung”, wonach Behörden dem Ansuchen von parlamentarischen U-Ausschüssen zur Aktenübermittlung Folge zu leisten hätten. Er wies Neugebauer, den er konsequent als “Neubauer” betitelte, darauf hin, dass die Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze sehr wohl “strafrechtlich relevant” sei.