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Senkung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge fix

Die von der Koalition vereinbarten Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) für Niedrigeinkommen hat am Mittwoch den Ministerrat passiert.

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bei Einkommen bis 1.100 Euro entfallen völlig, bis 1.200 betragen sie künftig ein Prozent, bis 1.350 Euro zwei Prozent. Darüber sollen es wie bisher drei Prozent sein. Für Arbeitgeber ändert sich nichts.

Entlastet wird bei der von der Regierung beschlossenen Maßnahme, die wesentlicher Teil bei der Wiedererlangung des Koalitionsfriedens war, nur der Arbeitnehmer. Wirtschaftsminister Bartenstein nannte den Ministerratsbeschluss bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Sozialminister Buchinger “eine sinnvolle Maßnahme” und sprach von einer “deutlichen Entlastung”. In Kraft treten soll diese am 1. Juli dieses Jahres.

Kostenmäßig verantwortbar ist die Entlastung der Niedrigeinkommen durch die Senkung der ALV-Beiträge mit 300 Mio. Euro. Betroffen sein soll rund eine Million Arbeitnehmer. Arbeitgeber zahlen weiterhin ihren Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent, was von diesen auch akzeptiert worden sei, so Bartenstein. Er ging auch auf Bestrebungen ein, künftig Steuerveranlagung und

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