“Das ist eine wichtige Maßnahme zur Armutsbekämpfung, die Menschen in schwierigen finanziellen Situationen unterstützt und, wo es möglich ist, offensiv und aktiv den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt begleitet und unterstützt. Die enge Vernetzung von Bezirkshauptmannschaft und Arbeitsmarktservice ist dafür eine wichtige Voraussetzung.”
Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es gelungen, österreichweit einheitliche Mindeststandards und Anspruchsvoraussetzungen zu definieren, betont schmid. Die Höhe der Mindestsicherung orientiert sich an der Ausgleichszulage und würde daher im laufenden Jahr 708,90 Euro netto betragen. Sie wird 14-mal ausgezahlt und jährlich an die Ausgleichszulage angepasst.
Arbeitsfähige Menschen, die Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Anspruch nehmen, erhalten die erforderliche Information über die Leistung der Mindestsicherung durch das AMS. Anträge auf Leistungen der Mindestsicherung einschließlich der für die Prüfung der Leistungsberechtigung notwendigen Unterlagen werden vom AMS entgegen genommen. Die Prüfung der Voraussetzungen zur Mindestsicherung sowie deren Auszahlung erfolgt durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Nicht arbeitsfähige Menschen ohne Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezug, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, können sich wie bisher direkt an die Bezirkshauptmannschaft wenden. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt direkt über die Bezirkshauptmannschaft.
Einen weiteren wichtigen Fortschritt sieht Schmid in der e-card für alle: “Die Einbeziehung von nicht krankenversicherten Leistungsbezieherinnen und -beziehern in die gesetzliche Krankenversicherung sichert den uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen.”
Erfreut zeigt sich Schmid auch darüber, dass schlussendlich der Vorarlberger Vorschlag der Abwicklung der Mindestsicherung von allen Ländern übernommen wird.