Dafür wurde in Wien die Schuleinschreibung für die Taferlklassler 2009/10 zweigeteilt: Der administrative Teil erfolgt heuer von 28. April bis 16. Mai an den jeweiligen Volksschulen, die Feststellung der Schulreife im April 2009 – dann ist auch klar, inwieweit etwaige Fördermaßnahmen im Kindergarten gegriffen haben.
In den vergangenen Wochen haben die Eltern der Taferlklassler 2009/10 einen Infobrief über die vorgezogene Einschreibung erhalten. Hauptzweck ist die Erfassung der Daten der Kinder – mitzubringen sind Geburtsurkunde, Meldenachweis, eine die Staatsbürgerschaft des Kindes nachweisende Urkunde, ein Nachweis des religiösen Bekenntnisses sowie die Sozialversicherungsnummer des Kindes. Erhoben wird außerdem, ob die Kinder eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen.
Die Einschreibung dient vor allem der Datenerhebung und der Information der Eltern vor den in den Kindergärten anstehenden Sprachstandserhebungen. Plätze werden noch keine fix vergeben, auch ein Nachmittagsbetreuungsplatz wird nicht verbindlich zugesagt. Wer sich an einer Schule angemeldet hat, kann noch in eine andere wechseln.
Wer die Anmeldung seines Kindes vergisst, wird laut Stadtschulratspräsidentin Susanne Brandsteidl (S) noch einmal darin erinnert. Sanktionen gibt es allerdings nicht, da die Schulpflicht nach wie vor erst mit sechs Jahren beginnt.
Im Mai und Juni stehen dann in den Kindergärten die Sprachstandserhebungen auf dem Programm. Jene 90 Prozent aller Kinder, die bereits einen Kindergarten besuchen, werden im Rahmen des täglichen Betriebs beobachtet und alle anderen zu “Schnuppertagen” eingeladen, bei dem bei spielerischen Aktivitäten die Sprachkompetenz beurteilt wird. Falls Mängel festgestellt werden, sollen diese Kinder im darauf folgenden Jahr einen Kindergarten samt Sprachfördermaßnahmen besuchen – diese Verpflichtung ist allerdings vorerst ebenfalls sanktionslos.
Von 2008 bis 2010 will der Bund fünf Mio. Euro jährlich für die Sprachförderung im Kindergarten zur Verfügung stellen, die Länder sollen diesen Betrag verdoppeln. Bisher haben aber erst vier Länder (Wien, Salzburg, Steiermark, Burgenland) die entsprechenden Vereinbarungen unterschrieben.