“Wenn es einen Behördenfehler gibt, wird man sich natürlich darüber unterhalten müssen.” Derzeit gehe es aber darum, die Betroffenen zu unterstützen: Das wichtigste sei nun, die Leute in Ruhe zu lassen.
Auf die Frage, ob ein Verwandtschaftsverhältnis der abgegebenen Kinder erst hätte geprüft werden müssen, meinte Herbst: Da gebe es nicht eine richtige Lösung, das müsse man in der Situation abwägen.
Es habe bereits 1992, 1993 umfangreiche Erhebungen gegeben, sagte Bezirkshauptmann Hans-Heinz Lenze. Aber “man hat nicht nur dem Märchen von der Sekte geglaubt”. Als ein Kind am Wohnort der Großeltern mit einem herzzerreißenden Brief abgegeben worden sei, wäre man nicht auf einen solchen Verdacht gekommen, es habe keinen Hinweis gegeben.
Zur Frage, ob die im Keller gehaltenen Kinder gewusst hätten, dass es sich beim Großvater auch um ihren Vater gehandelt habe, seien die Opfer noch nicht befragt worden, so der NÖ Sicherheitsdirektor Franz Prucher. “Wir stehen am Anfang, es sind noch weitere Befragungen notwendig. Wir werden auch den Tatverdächtigen noch einmal befragen müssen.” Die Spurensicherung werde noch “einige Tage” dauern.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller meinte, generell bei Inzestfällen gebe es meist Mitwissende, die die Tat aber verdrängen würden. Der mutmaßliche Täter sei offensichtlich in der Lage, Angst und Schrecken zu verbreiten – das habe ihn wohl mit der Zeit Sicherheit gegeben.
Die Psychotherapeutin Rotraud Perner meinte, die Kinder würden – wenn sie therapiert seien, “und da bin ich optimistisch” – irgendwann “massive Rachegefühle” haben. Das Weglaufen der Tochter sei in den 80er-Jahren nicht als mögliches Anzeichen für Missbrauch gesehen worden: “So weit waren wir erst in den 90er Jahren”, so Perner. In Zukunft werde man vielleicht gleich einen DNA-Test machen: “Wir lernen.”